Differenzierung zwischen den Kfz-Versicherungen
In Deutschland waren zum 1. Januar 2025 rund 61,1 Millionen Fahrzeuge versichert, der Großteil davon entfiel auf den klassischen Pkw - dieser untersteht natürlich ebenso der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Selbige schützt den Fahrzeughalter ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer, denn diese Police übernimmt Schäden dann, wenn diese vom Fahrzeug des Versicherungsnehmers an Dritten verursacht werden. Hat ein Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung, wäre es gesetzeswidrig dieses auf öffentlichen Straßen zu fahren.Freiwillig sind hingegen zwei weitere Kfz-Versicherungen: Einerseits die Teilkasko- und andererseits die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die zum Beispiel durch Glasbruch, Hagel, Sturm, Brand oder Diebstahl entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter: Neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung, enthält das Vollkasko-Modell auch noch einen Schutz für eigens verschuldete Unfallschäden oder beispielsweise durch erlittenen Vandalismus.
Praktisch ist für Versicherungsnehmer, wenn diese sich selbst und ihr eigenes Fahrzeug durch effiziente Kombinationslösungen schützen können, wie sie der Versicherer AdmiralDirekt mit seinen Kfz-Versicherungen anbietet. Dort ist die verpflichtende Kfz-Haftpflicht bereits in den Teil- und Vollkaskotarifen enthalten, wobei auch dahingehend verschiedene Modelle existieren - von eher günstigen Basisleistungen bis hin zum Premium-Tarif mit 360-Grad-Schutz.
Die gesetzliche Grundlage des Versicherungsschutzes
Von größter Bedeutung ist für Fahrzeughalter, unabhängig davon ob diese nun einen SUV, Sportwagen oder einen kleinen Smart fahren, der § 1 PflVG. Das Pflichtversicherungsgesetz schafft den gesetzlichen Rahmen, der Fahrzeughalter verpflichtet eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen, bevor das Fahrzeug überhaupt auf öffentliche Straßen gelangt.Nicht vorgeschrieben ist hingegen, mit welcher maximalen Deckungssumme bei Personenschäden diese Kfz-Haftpflichtversicherungen vereinbart werden können. In der Praxis könnten das beispielsweise Deckungssumme von 12 oder 15 Millionen Euro sein. Auch etwaige Zusatzleistungen von Versicherern, wie der Mietwagenschutz im Ausland oder die Fahrerschutzversicherung, sind oftmals sinnvoll, aber nicht per Gesetz verpflichtend. Lediglich die grundlegende Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss zwangsläufig vorhanden sein.
Darauf sollten Fahrzeughalter bei der Wahl ihrer Kfz-Versicherung(en) achten
Versicherer können ihre eigenen Konditionen, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, frei bilden - ebenso wie die dafür verlangten Preise. Folglich ist ein Vergleich zwischen den einzelnen Kfz-Versicherern und deren Tarifen immer angeraten. Gleichermaßen gibt es einige grundlegende Vorschriften, die für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Die muss eine Deckungssumme von wenigstens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für verursachte Vermögensschäden aufweisen - viele Versicherer arbeiten aber generell mit höheren Deckungssummen, die diese gesetzlichen Mindestwerte übersteigen.Außerdem ist darauf zu achten, ob die Tarife eine Selbstbeteiligung enthalten und falls ja, wie hoch diese ausfällt. Die Selbstbeteiligung nimmt den Fahrzeughalter bis zur ausgemachten Grenze in die Pflicht: Normalerweise gilt sie pro Kalenderjahr, bis zu dieser Grenze müssen Versicherte selbst für die Schäden aufkommen, Beträge darüber hinaus übernimmt dann die Versicherung.
Die Schadenfreiheitsklasse, meist als SF-Klasse abgekürzt, ist ein weiterer wichtiger Punkt bei der Auswahl der Kfz-Versicherung. Wer bereits seit längerer Zeit unfall- und schadensfrei ist, erhält eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das kann bei Versicherern zu reduzierten Beträgen für die Kfz-Versicherung führen. Sofern eine gute Einstufung vorliegt, lohnt sich daher ein Vergleich der Tarife mit Fokus auf die Prämien für die jeweilige SF-Klasse.
Unter Umständen könnten Tarife zudem eine Werkstattbindung vorsehen. In diesem Fall ist, wie die Bezeichnung unschwer vermuten lässt, bei einem Schadensfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers anzusteuern. Wer das nicht will und stattdessen seine Werkstatt lieber frei wählt, muss also darauf achten, dass die Klausel zur Werkstattbindung nicht enthalten ist. Das kann sich auch innerhalb des Tarifgefüges eines Versicherers unterscheiden.
Generell gilt es außerdem natürlich immer den gesamten Leistungsumfang zu betrachten, wobei das bei einer verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung weniger komplex als bei Teil- und Vollkaskolösungen ist. Letztere sind optional, ebenso die Ausgestaltung der Leistungen. Daher müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter grundlegend vergleichen, welche Leistungsbereiche durch die jeweilige Versicherung abgedeckt werden. Im zweiten Schritt gilt es dann zu ermitteln, ob man selbst einen eher günstigen Basisschutz, einen Mittelweg oder eine sehr umfangreiche, aber auch teurere Premium-Lösung präferiert.