Steuerbescheid prüfen – Fehler finden thinkstockphotos.de
  • Christian Riedel

Steuerbescheid prüfen – Fehler finden

Haben Sie Ihren Steuerbescheid erhalten? Wenn ja, dann prüfen Sie diesen genau nach. Denn auch die Steuerbeamten arbeiten nicht immer fehlerfrei. Und teilweise verschenken Sie Geld, wenn Sie Fehler im Steuerbescheid nicht finden oder Einspruch dagegen einlegen.

Es lohnt sich immer, den Steuerbescheid zu prüfen. Ob es sich aber immer lohnt, Einspruch dagegen einzulegen, ist nicht sicher. Denn bei einem Einspruch wird Ihr Steuerbescheid noch einmal geprüft. Da kann es auch passieren, dass der Einspruch nach hinten los geht und eine Nachforderung kommt. Nichtsdestotrotz ist es immer wichtig, den Steuerbescheid noch einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Prüfen Sie zunächst einmal, ob die Formalien stimmen. Ist der Name richtig geschrieben? Stimmen Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Steuer- und Telefonnummer? Fehler hier erschweren die künftige Korrespondenz. Formale Fehler führen nicht dazu, dass der Steuerbescheid unwirksam wird. Daher reicht hier ein kurzer Anruf oder ein Brief, um die Fehler richtig zu stellen.

Wichtiger ist zu prüfen, ob der Steuerbeamte die Einnahmen, Ausgaben, Bezüge und Zinsen richtig ausgerechnet hat. Wenn hier Fehler bei der Berechnung gemacht wurden, führt das zu einem falschen Ergebnis. Hier kann es sich schon lohnen, nach Fehlern gesucht zu haben.

Fehlende Angaben

Haben Sie Ausgaben für Werbung, Bewirtung, Fortbildung, etc. gemacht und wurden diese abgelehnt, muss der Finanzbeamte die Gründe angeben. Vergisst er das oder hat er das unterlassen, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Dies gilt auch, wenn Beträge nicht richtig übernommen wurden, Gesetze falsch auslegen oder wenn zu Unrecht Bescheide nicht anerkannt werden. Wenn in Ihren Augen die angegebenen Gründe nicht ausreichen, um einen Nachweis nicht zu akzeptieren, können Sie Einspruch einlegen. Bei Zweifeln sprechen Sie mit einem Steuerberater.

Falsche Zahlen

Eine häufige Fehlerquelle sind Zahlendreher oder falsch gesetzte Kommas. Prüfen Sie daher, ob alle Zahlen richtig sind oder ob evtl. eine Zahl vom Finanzbeamten vergessen wurde. Entdecken Sie so einen Fehler, müssen Sie keinen Einspruch einlegen. Meist reicht auch hier ein kurzer Anruf oder ein Brief, um auf den Fehler aufmerksam zu machen.

Einspruch einlegen

Einige Fehler sind so gravierend, dass sich ein Einspruch lohnt. Dazu gehört die Berücksichtigung der Steuerfreibeträge. Prüfen Sie ebenfalls, ob die Zahl der Kinder stimmt. Vor allem, wenn Sie im letzten Jahr Nachwuchs in der Familie bekommen haben und sich daher die Zahl der Kinder geändert hat. Auch Vorauszahlungen oder bereits gezahlte Abgeltungsteuer müssen bei der Steuer richtig berechnet worden sein. Wenn nicht, kann ein Einspruch durchaus Sinn machen.

Vergessene Ausgaben

Oft findet man noch eine vergessene Rechnung oder denkt erst an eine Ausgabe, nachdem die Steuererklärung bereits eingereicht ist. Auch Ausbildungs- und Sparfreibeträge sind Ausgaben, die oft vergessen werden. Dies ist nicht unbedingt dramatisch. Sie können hier noch Einspruch einlegen und die entsprechenden Belege nachreichen.

Wie bereits erwähnt kann ein Einspruch aber auch zum Bumerang werden. Denn in diesem Fall wird die Steuererklärung noch einmal komplett kontrolliert. Zudem kommt ein gewisser bürokratischer Aufwand hinzu. Angst vor zusätzlichen ausgaben müssen Sie nicht haben. Denn der Finanzbeamte muss ankündigen, wenn nach dem Einspruch eine Nachzahlung verlangt wird. In diesem Fall können Sie den Einspruch zurückziehen. Insofern lohnt es sich vor allem bei kleineren Beträgen nicht unbedingt, Einspruch einzulegen. Im Zweifelsfall besprechen Sie sich besser mit Ihrem Steuerberater.