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  • Jörg Birkel

Wenn das Finanzamt hilfsbereit ist

Sie kommt früher als erwartet, die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Doch die Hilfe vom Finanzamt birgt auch ein paar Fallen. Daher ist es angeraten, die elektronisch übermittelten Daten genau zu überprüfen.

 





Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD die Steuerhilfe erst für 2017, doch nun wird die vorausgefüllte Steuererklärung bereits in diesem Jahr kommen. Die Idee dahinter: Dem privaten Steuerzahler soll die Steuererklärung erleichtert werden, indem die wichtigsten Daten bereits automatisch vom Finanzamt in das Steuerformular übertragen werden. Doch Sie sollten diesem Service misstrauen.

 

Es liegt an Ihnen diese Daten zu überprüfen und zu ergänzen. Ohnehin werden in der Anfangsphase lediglich eingeschränkte Daten vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Schrittweise soll das zwar ausgeweitet werden, aber mit dem Start der VaSt im März/April sind wohl neben den persönlichen Angaben zur Person wie Name, Adresse, Bankverbindung, Familienstand oder Religionszugehörigkeit folgende Informationen abrufbar:

 

  • • die elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • • gezahlte Beiträge der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung
  • • gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • • gezahlte Beiträge zu Rürup- und Riester-Rentenverträgen

 

Andere Einkünfte als die Gehaltsangaben durch den Arbeitgeber werden nicht automatisch vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Bezogene Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mieteinnahmen müssen selbst in das elektronische Steuerformular eingetragen werden. Verschweigt man diese, können Strafen drohen.

Für eventuelle, steuerliche Vergünstigungen sind Sie ebenfalls selbst verantwortlich. So müssen Sie beispielsweise Werbungskosten, absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen oder etwaige Krankheits- und Pflegekosten selbst angeben. Also prüfen Sie die Daten genau, bevor Sie die elektronische Steuererklärung abschicken.

 

Um die VaSt nutzen zu können, müssen Sie sich im Elster-Portal registrieren lassen und ein elektronisches Zertifikat erwerben. Außerdem bekommen Sie einen Freischaltcode auf dem Postweg zugesendet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.elster.de/