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  • Christian Riedel

Neue Kfz-Steuer 2013

Wie so oft könnte auch 2013 das Autofahren teurer werden. Schuld sind die neuen Schadensklassen, die bei Gebrauchtwagen ab Januar 2013 eingeführt werden. Mit etwas Glück kann man aber auch Geld sparen. Daher lohnt es sich, noch vor Ende des Jahres einen Versicherungsvergleich zu machen.
Dass 2013 die Kfz-Versicherung oft teurer wird, liegt an den neuen Schadensklassen. Diese berücksichtigen zum einen die Unfallhäufigkeit des Fahrzeugs und zum anderen das Alter des Fahrzeughalters und der Nutzer. Daher kann es vor allem für junge Autofahrer teuer werden, da diese häufiger in Unfälle verwickelt sind. Im Gegenzug können Besitzer von Autos, die selten in Unfälle verwickelt sind, bei ihrer Versicherung möglicherweise Geld sparen.

Laut dem Versicherungsportal kfz-versicherungsvergleich.de wird knapp die Hälfte aller Kraftfahrzeuge umgestuft, da mit dem Alter des Fahrzeughalters bzw. des Nutzers eine neue Komponente bei der Berechnung mit einfließt. In 90 Prozent der Fälle wird es voraussichtlich aber nur eine Stufe nach unten oder nach oben gehen. Davon können 55 Prozent der Halter mit einer Verschlechterung und 45 Prozent sogar mit einer Verbesserung der Klasse rechnen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Neu ist ab 2013, dass nicht nur Typ und Modell des Fahrzeugs, sondern auch das Alter des Halters bzw. des jüngsten Nutzers in die Berechnung der Schadensfreiheitsklasse mit einfließt. Auch die unfallfreien Jahre spielen bei der Neuberechnung eine größere Rolle. Während bisher bis maximal 25 Jahre ohne Unfall Berechnungsgrundlage waren, wird dieser Zeitraum auf 35 Jahre ausgedehnt.

Im Detail wird die Einstufung voraussichtlich folgendermaßen ausfallen (laut kfz-versicherungsvergleich.de):

Kfz-Haftpflicht: Neueinstufung: 47 Prozent; 59 Prozent höher, 41 Prozent niedriger
Vollkasko: Neueinstufung 45 Prozent, 36,5 Prozent höher, 63,5 Prozent niedriger
Teilkasko: Neueinstufung 52 Prozent, 24 Prozent höher, 76 Prozent niedriger

Ihre Typklasse können Sie hier ermitteln http://www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html?ref=typklasse


Beachten Sie, dass Sie im Falle einer Beitragserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Überprüfen Sie also, ob sich bei Ihrer Versicherung der Tarif ändern wird oder ob Sie mit einer anderen Versicherung günstiger fahren. Die Kündigung sollte bis zum 30. November schriftlich erfolgen, um 2013 nicht mehr Geld für das Fahrzeug bezahlen zu müssen.