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  • Christian Riedel

Unfall mit Sommerreifen – Was zahlt die Versicherung

Seit gut einem Jahr gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Wer in der kalten Jahreszeit ohne M&S oder Alljahresreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro rechnen. Dennoch sind einige Autofahrer immer noch mit Sommerreifen unterwegs. Aber was zahlt die KfZ-Versicherung, wenn man im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?

Vom Gesetz her ist niemand gezwungen, im Winter Winterreifen zu montieren. Wer sein Auto nur im Sommer bewegt, braucht im Winter keine entsprechenden Reifen. Es ist erlaubt, sein Auto mit Sommerreifen zu parken oder stehen zu lassen. Nur wer beim Fahren mit Sommerreifen erwischt wird, muss auch mit einem Bußgeld rechnen.

Ist man aber in einen Unfall verwickelt, kann es knifflig werden. Hier kann man als Geschädigter sogar eine Teilschuld bekommen, wenn man mit Sommerreifen unterwegs war und der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können. Insofern muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die KfZ-Versicherung einspringt oder nicht. Ansonsten trägt die KfZ-Haftpflichtversicherung die Schäden am anderen Fahrzeug.

Auch bei einer Vollkaskoversicherung kann aufgrund von „grober Fahrlässigkeit“ die Zahlung eingeschränkt oder ganz ausgesetzt werden, sodass man zumindest auf einem Teil der Reparaturkosten seines eigenen KfZs sitzen bleibt. Auch hier gilt der Einzellfall zu prüfen.

Bevor es so weit kommt, sollte man auf jeden Fall noch die Versicherungspolice prüfen. In einigen Verträgen geht ein Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ hervor. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Schäden, auch wenn man mit Sommerreifen unterwegs war. Besser ist natürlich, es gar nicht so weit kommen zu lassen und direkt Winterreifen zu montieren. Das gilt auch für Mietwagen. Denn es haftet nicht der Halter, sondern der Fahrer.