Nach der Eheschließung werden die Ehepartner gefragt, ob sie steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagt werden möchten (Splittingtarif). Liegen die Einkommen weit auseinander, profitieren die Eheleute am meisten. So rutscht der Großverdiener der beiden in eine niedrigere Steuerklasse. Der geringer Verdienende wird dann zwar hochgestuft, unter dem Strich spart das Paar aber Steuern. Und wenn man noch in diesem Kalenderjahr heiratet, gilt diese Besteuerung rückwirkend vom Januar bis zum Dezember.
Darüber hinaus können sich Paare aber auch noch anders entscheiden. Einmal im Jahr erlaubt der Gesetzgeber einen Wechsel der Steuerklasse. Wann das Sinn machen kann, erfahren Sie hier
Heirat im Dezember wird immer beliebter
Dass die steuerlichen Motive durchaus eine Rolle spielen, zeigt im Übrigen die Tatsache, dass sich der Dezember mittlerweile zu einem der beliebtesten Monate für eine Eheschließung gemausert hat. In vielen Bundesländern ist der Dezembertermin sogar beliebter als die eigentlich populären Sommermonate (Mai bis August).