So erhalten Investoren ihre Geldanlagen von spanischen Banken zurück Thinkstock
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Wie gewonnen, so zerronnen?

So erhalten Investoren ihre Geldanlagen von spanischen Banken zurück

Ein eigenes Ferienhaus an der Küste Spaniens oder eine Finca mit Pool im Landesinneren – für viele Deutsche ein lang gehegter Traum, der durch Investitionen in den spanischen Immobilienmarkt in greifbare Nähe rückt, jedoch oft wie eine Blase zerplatzt. Wie sich Betroffene der spanischen Immobilienkrise jetzt ihre Anzahlungen zurückholen und endlich zu ihrem Recht kommen, erklärt Anwalt John L. Urban von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt?

Besonders in den letzten zehn Jahren erhielten einige spanische Bauträger hohe Anzahlungen für Projekte wie Neubau und „Off-Plan“-Immobilien, Häuser oder Wohnungen also, von denen noch keine Baupläne vorliegen. Zumeist kamen diese von aus Deutschland und Großbritannien stammenden Investoren, die sich ihren Traum von einem Feriendomizil erfüllen wollten. Die Investoren zahlten diese Beträge bei spanischen Banken ein und schlossen Verträge für die zu bauenden oder noch fertigzustellenden Immobilien ab. Dann jedoch stellten die Bauträger ihre Projekte nie komplett oder nicht rechtzeitig fertig. Einer der angeführten Gründe: der Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarkts.

Das Ergebnis der fehlgeschlagenen Bauprojekte: Die Bauträger meldeten Insolvenz an und die Investoren verloren ihre Anzahlungen. Allerdings verpflichtet Artikel 1 des spanischen Gesetzes 57/68 Bauträger dazu, Investitionen für Neubauprojekte durch einen Versicherungsabschluss oder eine Bankbürgschaft abzusichern. Auf diese Weise sind alle für Neubauten und „Off- Plan“-Immobilien getätigte Anzahlungen automatisch gesichert. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Anleger keine schriftliche Bankbürgschaft oder einen Versicherungsvertrag erhalten hat. Allein die Tatsache, dass eine Anzahlung bei einer spanischen Bank für ein Neubauprojekt oder eine „Off-Plan“-Immobilie getätigt wurde, reicht für eine Rückforderung aus. „Das Gesetz 57/68 ermöglicht es den Anlegern, die Banken der Bauträger auf eine Rückzahlung der Investitionen zu verklagen“, so John L. Urban. Darüber hinaus beschloss der Spanische Gerichtshof, dass Betroffene ihre Ansprüche auch noch bis zu 15 Jahre nach der getätigten Investition oder bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend machen können. 

 

Ende gut, alles gut

Diese Beschlüsse haben weitreichende Wirkung: Zahlreiche Anleger forderten bereits ihr Recht ein – und erhielten die gesamte Investitionssumme plus Zinsen zurück. Die spanischen Banken stehen darüber hinaus in der Pflicht, auch die seit dem Tag der Anzahlung angefallenen Zinsen sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von mindestens 10 bis 15 Prozent der gesamten beklagten Summe an die Investoren zu entrichten. Besonders für Betroffene, die bisher noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, lohnt sich ein zeitnahes Handeln, denn endlich bietet sich die Möglichkeit, verloren geglaubte Anlagen zurückzufordern – und dabei auch Recht zu erhalten.

„Um festzustellen, ob der eigene Fall die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt, sollte immer ein Spezialist für internationales Recht zurate gezogen werden“, erklärt der Experte. Wendet sich ein Privatmann ohne Rechtsbeistand an die entsprechende Bank, muss er sich darauf einstellen, dass diese mit Anwälten zusammenarbeitet. „Mit der Hilfe eines Rechtsexperten sind Betroffene also immer gut beraten, da dieser die richtige Vorgehensweise kennt und weiß, wie und unter welchen Bedingungen die Anleger zu ihrem Recht kommen“, betont John L. Urban.