Dienstreise: Arbeitszeit oder Reisezeit? thinkstock
  • Judith Hallwachs
Geschäftlich unterwegs

Dienstreise: Arbeitszeit oder Reisezeit?

Geschäftsreisen stehen für viele Arbeitnehmer an der Tagesordnung. Mit der Anreise geht oft viel Zeit einher und für viele stellt sich die Frage, ob diese Zeit nun als Arbeitszeit vergütet wird oder lediglich als Reisezeit gilt. Die Regelungen werden meist direkt vom Arbeitgeber bestimmt. Das Gesetz macht nur wenige Vorgaben.
Allgemein gilt: Bei Dienstreisen bestimmt meist der Arbeitgeber, wie Arbeitszeit und Reisezeit verrechnet werden. Egal ob New York oder in ein Tagungszentrum im Bayrischen Wald. Allgemeingültige Aussagen vom Arbeitsgesetz gibt es nur wenige. Daher ist es ratsam, schon vor der Reise diese Punkte mit dem Vorgesetzten abzuklären.

Dienstreise mit Flugzeug oder Bahn

In der Regel wird auf einer Geschäftsreise die Zeit vergütet, die tatsächlich für Arbeit aufgewendet wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unterwegs Unterlagen gesichtet oder Termine vor- oder nachbereitet werden müssen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht diese Zeit auf das Arbeitskonto und muss vergütet werden.

Auf der Reise mit der Bahn oder dem Flugzeug kann sich der Arbeitnehmer auf die anfallenden Aufgaben konzentrieren und sie bearbeiten. Auch eine Besprechung über arbeitsrelevante Themen mit einem Kollegen im Zug wird dann als Arbeitszeit gewertet.

Dienstreise mit dem Auto

Ähnlich ist der Fall geregelt, wenn der Arbeitnehmer selbst mit dem Auto – sei es ein Dienstwagen oder ein privater PKW – zu einem Termin fahren muss. Hinter dem Steuer bleibt es dem Arbeitnehmer nicht selbst überlassen, wie er seine Zeit nutzt, somit kann die Fahrtzeit nicht als Freizeit gewertet werden. Auch in diesem Fall wird die Reisezeit als Arbeitszeit vergütet.

Dienstreise außerhalb der Geschäftszeiten

Steht eine Reise an, die außerhalb der Geschäftszeiten fällt, etwa spät abends oder nachts, wird beim normalen Arbeitnehmer im Einzelfall entschieden. Bei Außendienstmitarbeitern ist der Fall anders geregelt: Das Reisen ist hier eine vertraglich geregelte Hauptleistungspflicht und somit Arbeitszeit.

Anfallende Spesen

Notwendige Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten einer Dienstreise müssen erstattet werden. Man sollte aber schon im Vornherein abklären, wie die Dienstreise geregelt wird. Grenzen sollten abgesprochen werden, um mögliche nachfolgende Streitpunkte zu vermeiden. Darunter fallen Punkte wie etwa in welcher Klasse die Anreise erfolgt, die Hotelklasse und die Verpflegungskosten, aber auch, ob das Taxifahren in New York beispielsweise erstattet wird oder ob man auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss. Jegliche Belege sollte man zudem sammeln und korrekt abrechnen.

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