Unverwechselbarkeit ist der Hauptgrund, warum auch viele Nicht-Gewerbetreibende über eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. Wie die Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Deutsche seit dem 1. Juli 2007 besitzt, bleibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein Leben lang gleich.
Vorteile der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wer Rechnungen stellt, muss darauf per Gesetz entweder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder seine persönliche Steuernummer angeben. Während sich letztere ändert, sobald man in einen neuen Finanzbezirk umzieht, bleibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gleich. Wer sie verwendet, ist also auch über Jahrzehnte unzweifelhaft und ohne großen Rechercheaufwand zu identifizieren.
Außerdem können Dritte – anders als anhand der privaten Steuernummer – über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine vertraulichen Informationen über den Besitzer einholen. Weiterhin signalisiert eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch ein Stück weit Professionalität. Schließlich muss man sie eigens beantragen, und das tut niemand, der in einen Beruf nur reinschnuppern möchte. Neben Gewerbetreibenden und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern dürfen auch umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Wie beantragt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Am einfachsten beantragt man seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer online über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung. In dem Formular machen Sie einige wenige Angaben, etwa zu Ihrem zuständigen Finanzamt, ihrer aktuellen Steuernummer oder der Rechtsform ihres Unternehmens. Innerhalb weniger Tage wird Ihnen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer per Post zugesandt.