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  • Christian Riedel

Wie kalt darf es bei der Arbeit sein

Die nächste Kältewelle kommt bestimmt. Doch Heizen kostet Geld. Daher versuchen einige Arbeitnehmer die Heizkosten zu drücken, indem sie die Heizung erst gar nicht einschalten. Aber wie kalt darf es im Büro sein? Damit einem die Finger nicht an der Tastatur festfrieren, gibt es festgelegte Mindesttemperaturen.

Ebenso wie im Sommer gibt es auch im Winter vorgeschriebene Temperaturen. Diese richten sich danach, wie und wo man arbeitet. Es gibt aber für jeden Arbeitnehmer ein gewisses Recht auf einen warmen Arbeitsplatz. Ebenso wie im Sommer gibt es auch im Winter einen Arbeitnehmerschutz, der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6 festgelegt ist. Zwar gibt es nur eine Empfehlung und kein Gesetz, doch diese muss von allen Arbeitnehmern eingehalten werden.



Empfohlene Temperaturen


Grundsätzlich muss das Klima am Arbeitsplatz der Gesundheit zuträglich sein. Das gilt für den Sommer wie für den Winter. Während im Sommer die Temperatur bei einer sitzenden Tätigkeit 26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte, richtet sich im Winter die empfohlene Temperatur nach der Art der Tätigkeit. Festgelegt ist die Empfehlung in der ASR Anhang 3.5 Absatz 1 „Richtlinien für die minimale Raumtemperatur“. Der Verordnung zu Folge muss an einem Arbeitsplatz, an dem keine oder nur eine leichte körperliche Arbeit verrichtet wird, Minimum 20 Grad Celsius herrschen. Bei mittlerer körperlicher Arbeit oder bei einer Tätigkeit im Stehen sollten es 17 Grad sein und bei schwerer körperlicher Arbeit mindestens 12 Grad Celsius.



Auch die Pausen- und Aufenthaltsräume müssen geheizt sein. In Pausenräumen, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen sollten während der Nutzung mindestens 21 Grad herrschen. In Waschräumen müssen es während der Benutzung sogar 24 Grad sein, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wird dies nicht eingehalten, können die Arbeitnehmer nach §273 BGB sogar ihre Arbeit einstellen, bis das Raumklima wieder warm genug ist.



Arbeit im Freien


Während man die Temperatur im Büro recht einfach beeinflussen kann, ist es bei Arbeit an der frischen Luft schwieriger. Auch hierfür gibt es aber Regeln, die in ASV 5.1 aufgeführt sind. Hier ist festgelegt, dass den Beschäftigten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen, in denen sie bei jeder Witterung sicher sind und keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Ein Arbeitsplatz im Freien muss vor Wind und Wetter relativ geschützt sein und den Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich aufzuwärmen zu können. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber seinen Angestellten entsprechende warme Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.