Steuerspartipps für Studenten – Teil 2 istockphoto.com/Elenathewise
  • Marco Heibel

Steuerspartipps für Studenten – Teil 2

Studieren ist Luxus, und für viele Studenten ist ein Job neben der Uni ein Muss. Doch mit dem Nebenverdienst kann auch der Fiskus kommen und die Hand aufhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie als Student Steuern sparen können. Unter anderem: Was Studenten bei der Steuererklärung geltend machen können.

Steuererklärung

Absetzbar sind Studien-, Schul- und Lehrgangsgebühren, außerdem Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und sonstige Arbeitsmittel, wie z.B. Schreibwaren. Hinzu kommen noch Verpflegungsmehraufwendungen für das Essen außer Haus. Und auch wer sich als Student ein „Arbeitszimmer“ in seiner Wohnung gönnt, kann dieses steuerliche geltend machen.

Studium im Ausland

Wer in einem Steuerjahr sowohl im Ausland als auch im Inland erwerbstätig ist, muss auch sein Auslandseinkommen in der Steuererklärung angeben.

Freibeträge

Ab 1.1.2012 sind Kindergeld und steuerlicher Kinderfreibetrag sind unabhängig vom Einkommen des Kindes. Wohnt das volljährige Kind zudem nicht mehr zu Hause, erhalten die Eltern einen steuerlichen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr, sofern das Kind nicht mehr als 1848 Euro im Jahr verdient. Ist das studierende Kind 25 und älter, können Eltern Aufwendungen bis zu 7680 Euro im Jahr als „außergewöhnliche Belastung“ vom Gesamtbetrag abziehen.

Kindergeld

Beim Erststudium: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten die Eltern von Studenten Kindergeld. Hat das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich die Zahlungsdauer um diesen Zeitraum.

Beim Zweitstudium: Die Eltern gibt es kein Kindergeld mehr, wenn das Kind einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden nachgeht.

Krankenversicherung

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert. Ausnahme: Das Kind verdient mehr 376 Euro und mehr im Monat (im Jahresdurchschnitt). Wer mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, muss sich ebenso selbst krankenversichern wie jemand, der älter als 30 Jahre alt ist oder über dem 14. Fachsemester liegt.