Die Schufa Holding AG ist eine Wirtschaftsauskunft-Organisation mit Sitz in Wiesbaden, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Die Abkürzung Schufa bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Damit erklärt sich auch der Geschäftszweck der Schufa: Sie soll ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen. Um diesen die Bonität eines Verbrauchers zu veranschaulichen, setzt die Schufa ein eigenes Scoring-System ein.
Schufa: Wie funktioniert das Scoring?
Die Schufa bietet einen Score-Wert von 0 bis 100 an, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls angeben soll. Je höher der Wert, desto kreditwürdiger ist der Verbraucher. Allerdings hängt der Score-Wert auch vom Zweck ab. Ein niedriger Score-Wert fällt beim Abschluss eines Kredites oder einer Versicherung mehr ins Gewicht als beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags.
Wie setzt sich der Score-Wert zusammen?
Die Schufa hat derzeit rund drei Viertel aller erwachsenen Deutschen erfasst. Sie speichert eine Fülle von Informationen, von der Anzahl der Wohnungswechsel über die Zahl der Konten bis hin zum Kredit- und Zahlungsverhalten. Diese Merkmale werden mit Punkten versehen, je nach Grad der positiven und negativen Merkmale ermittelt die Schufa den Scoring-Wert. Nicht gespeichert werden u.a. die Höhe des Einkommens und der Kontostand.
Im Fall der Erledigung offener Forderungen werden die Daten üblicherweise nach drei Jahren wieder gelöscht, jeder hat also die Chance, seinen Scoring-Wert zu verbessern.
Wie kommt die Schufa an ihre Daten?
Die meisten Daten erhält die Schufa von ihren Vertragspartnern, wie etwa den Banken. Die benötigen hierzu das Einverständnis des Kunden. Einige Daten beschafft sie sich aber auch auf öffentlichem Wege, beispielsweise über das Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte.
Wie erfahre ich meinen Schufa-Score?
Beim Thema Datenspeicherung sind viele Menschen alarmiert. Wer seine Schufa-Daten einsehen und auf Richtigkeit prüfen möchte, hat laut Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft. Das Zustandekommen der Scoring-Werte und ihre Bedeutung sind hierbei einzelfallbezogen und nachvollziehbar zu erläutern.