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  • Christian Riedel

Steuertipps zum Jahresende

Das Jahr 2012 neigt sich seinem Ende zu. Jetzt ist es höchste Zeit einmal seine Finanzen zu checken, ob man nicht noch Steuern sparen kann.
Wie immer im letzten Quartal kommt die Zeit, zu der man sich einmal seinen Finanzen widmen muss. Das neue Jahr bringt wie immer einige Änderungen mit sich. An anderen Punkten kann es sich lohnen, einmal durchzurechnen, ob man den Steuerfreibetrag erreicht hat oder einen Selbstbehalt übertrifft. Lohnt es sich, in diesem Jahr noch Ausgaben zu tätigen oder wartet man damit besser bis ins nächste Jahr? Wer hier Herr seiner Finanzen ist, kann viel Geld sparen. Noch ist genug Zeit.

Für Eheleute


Haben Sie in diesem Jahr geheiratet oder hat sich bei Ihnen oder Ihrem Partner das Beschäftigungsverhältnis geändert? Dann rechnen Sie einmal durch, wie viel Steuern Sie zu zahlen haben. Bei Eheleuten kann es sich noch lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Dafür stellt das Bundesfinanzministerium eine Seite zur Verfügung, in der Sie ausrechnen können, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. . Zu viel Zeit sollten Sie sich aber nicht lassen, da der Stichtag zum Wechsel nicht der 31. Dezember, sondern bereits der 30. November ist. Den Wechsel müssen Sie bei Ihrer Gemeinde mit der Vorlage beider Lohnsteuerkarten beantragen.

Fürs Weihnachtsgeld


Das Weihnachtsgeld ist ein Bonus, den nicht jeder Arbeitnehmer bekommt. Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, vermeiden Sie besser einen Blick auf die Steuererklärung. Denn auch wenn das Weihnachtsgeld brutto üppig ausfällt, bleibt netto oft kaum noch etwas übrig. Besser ist es oft, dieses Geld in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. In diesem Fall bekommen Sie das Geld steuerfrei und ohne Abzüge auf Ihr Vorsorgekonto eingezahlt. Diesen Luxus können sich natürlich nur die erlauben, die nicht auf das Weihnachtsgeld angewiesen sind. Aber eine Überlegung sollte es immer wert sein.

Für Handwerkskosten


Mit Kosten für Handwerker können Sie Ihre Steuerschuld um bis zu 1.200 Euro mindern. Maximal 20 Prozent können Sie von jeder Rechnung angeben, sofern Sie eine bargeldlose Rechnung erhalten und den Handwerker nicht Cash bezahlen. Hier lohnt es sich zu rechnen. Haben Sie eine größere Rechnung oder sind Sie bereits an der Grenze, kann es sich lohnen, die Rechnung zu splitten und zumindest einen Teil davon erst im neuen Jahr zu bezahlen, sofern der Handwerker einverstanden ist.

Für den Freibetrag


Wenn Sie berufsbegleitende Kosten wie beispielsweise Fortbildungen, Dienstreisen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, doppelte Haushaltsführung oder ein separates Arbeitszimmer haben, können Sie das als steuerfreien Pauschalbetrag von 1.000 Euro im Jahr erhalten. Dies gilt aber nur, wenn diese Ausgaben 1.600 Euro übertreffen. Dieser Freibetrag auf der Steuerkarte muss bis zum 30. November beantragt werden. Auch hier müssen Sie also schnell sein. Rechnen Sie aus, wie hoch Ihre Ausgaben sind. Möglicherweise kann es sich auch lohnen, noch einmal Geld für eine geplante Fortbildung in die Hand zu nehmen, um über die Grenze von 1.600 Euro zu kommen.

Für Anleger

Verluste beim Verkauf von Wertpapieren können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Dies wird in der Regel von der Bank erledigt. Problematisch kann es werden, wenn man bei verschiedenen Banken Depots hat. Bei jeder Bank können Sie aber eine entsprechende Bescheinigung beantragen, die mögliche Verluste Ihres Depots ausweist. Mit so einer Bescheinigung können Sie die Verluste mit Gewinnen anderer Depots verrechnen, um die Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen. Aber auch hier müssen Sie schnell sein, da diese Bescheinigungen nur bis zum 15.12. beantragt werden können.

Wie immer im letzten Quartal kommt die Zeit, zu der man sich einmal seinen Finanzen widmen muss. Das neue Jahr bringt wie immer einige Änderungen mit sich. An anderen Punkten kann es sich lohnen, einmal durchzurechnen, ob man den Steuerfreibetrag erreicht hat oder einen Selbstbehalt übertrifft. Lohnt es sich, in diesem Jahr noch Ausgaben zu tätigen oder wartet man damit besser bis ins nächste Jahr? Wer hier Herr seiner Finanzen ist, kann viel Geld sparen. Noch ist genug Zeit.

 

Für Eheleute

 

Haben Sie in diesem Jahr geheiratet oder hat sich bei Ihnen oder Ihrem Partner das Beschäftigungsverhältnis geändert? Dann rechnen Sie einmal durch, wie viel Steuern Sie zu zahlen haben. Bei Eheleuten kann es sich noch lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Dafür stellt das Bundesfinanzministerium eine Seite zur Verfügung, in der Sie ausrechnen können, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. https://www.abgabenrechner.de/fb2012/?clean=true . Zu viel Zeit sollten Sie sich aber nicht lassen, da der Stichtag zum Wechsel nicht der 31. Dezember, sondern bereits der 30. November ist. Den Wechsel müssen Sie bei Ihrer Gemeinde mit der Vorlage beider Lohnsteuerkarten beantragen.

 

Fürs Weihnachtsgeld

 

Das Weihnachtsgeld ist ein Bonus, den nicht jeder Arbeitnehmer bekommt. Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, vermeiden Sie besser einen Blick auf die Steuererklärung. Denn auch wenn das Weihnachtsgeld brutto üppig ausfällt, bleibt netto oft kaum noch etwas übrig. Besser ist es oft, dieses Geld in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. In diesem Fall bekommen Sie das Geld steuerfrei und ohne Abzüge auf Ihr Vorsorgekonto eingezahlt. Diesen Luxus können sich natürlich nur die erlauben, die nicht auf das Weihnachtsgeld angewiesen sind. Aber eine Überlegung sollte es immer wert sein.

 

Für Handwerkskosten

 

Mit Kosten für Handwerker können Sie Ihre Steuerschuld um bis zu 1.200 Euro mindern. Maximal 20 Prozent können Sie von jeder Rechnung angeben, sofern Sie eine bargeldlose Rechnung erhalten und den Handwerker nicht Cash bezahlen. Hier lohnt es sich zu rechnen. Haben Sie eine größere Rechnung oder sind Sie bereits an der Grenze, kann es sich lohnen, die Rechnung zu splitten und zumindest einen Teil davon erst im neuen Jahr zu bezahlen, sofern der Handwerker einverstanden ist.

 

Für den Freibetrag

 

Wenn Sie berufsbegleitende Kosten wie beispielsweise Fortbildungen, Dienstreisen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, doppelte Haushaltsführung oder ein separates Arbeitszimmer haben, können Sie das als steuerfreien Pauschalbetrag von 1.000 Euro im Jahr erhalten. Dies gilt aber nur, wenn diese Ausgaben 1.600 Euro übertreffen. Dieser Freibetrag auf der Steuerkarte muss bis zum 30. November beantragt werden. Auch hier müssen Sie also schnell sein. Rechnen Sie aus, wie hoch Ihre Ausgaben sind. Möglicherweise kann es sich auch lohnen, noch einmal Geld für eine geplante Fortbildung in die Hand zu nehmen, um über die Grenze von 1.600 Euro zu kommen.

 

Für Anleger

 

Verluste beim Verkauf von Wertpapieren können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Dies wird in der Regel von der Bank erledigt. Problematisch kann es werden, wenn man bei verschiedenen Banken Depots hat. Bei jeder Bank können Sie aber eine entsprechende Bescheinigung beantragen, die mögliche Verluste Ihres Depots ausweist. Mit so einer Bescheinigung können Sie die Verluste mit Gewinnen anderer Depots verrechnen, um die Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen. Aber auch hier müssen Sie schnell sein, da diese Bescheinigungen nur bis zum 15.12. beantragt werden können.