Gesundheit am Arbeitsplatz: Ansprüche, Möglichkeiten, Kosten istockphoto.com/Squaredpixels
  • Jörg Birkel

Gesundheit am Arbeitsplatz: Ansprüche, Möglichkeiten, Kosten

Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir an unserem Arbeitsplatz. Da sollte es auch unser gutes Recht sein, dass uns die Arbeit nicht krank macht. Und tatsächlich kümmern sich immer mehr Unternehmen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Aber welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?

Gesundheit am Arbeitsplatz ist längst kein Privileg mehr von erfolgreichen Managern, sondern ein Wirtschaftsfaktor. In Anbetracht der Tatsache, dass rund 80 Prozent der Angestellten schon mal über jobbedingte Beschwerden geklagt haben, ist das nicht verwunderlich.

Gesundheitsausgaben sparen Geld

Kranke Mitarbeiter kosten Geld. Das haben schlaue Chefs mittlerweile erkannt und bieten im Rahmen einer so genannten Betrieblichen Gesundheitsförderung verschiedene Bewegungsangebote an. Laut einer Studie rechnet sich das: Für jeden in die Gesundheit der Mitarbeiter investierten Euro, spart ein Unternehmen 3 Euro an Ausgaben für Krankheiten und deren Folgekosten.

In großen Betrieben gibt es deshalb auch immer mehr Sport- und Gesundheitsangebote. Kleinere Unternehmen haben aber nicht immer die Möglichkeit, einen umfangreichen Betriebssport anzubieten. Aber ein Rechtsanspruch auf betriebliche Gesundheitsförderung besteht nicht.

Dennoch gibt es auch für kleine und mittelständische Unternehmen Möglichkeiten, ein innerbetriebliches Gesundheitsmanagement zu finanzieren. Seit 2009 kann ein Unternehmen beispielsweise die Betriebsausgaben für die Gesundheitsförderung steuerlich geltend machen.

Verschiedene Möglichkeiten auch für KMU

Statt ein eigenes Sportangebot aus dem Boden zu stampfen, kann ein Unternehmer auch eine Kooperation mit örtlichen Fitnessclubs eingehen. Übernimmt er die Mitgliedsbeiträge für seine Mitarbeiter, kann er diese von der Steuer absetzen. Allerdings sollte man auch einen gemeinsamen Fahrplan vereinbaren, damit das Fitnessstudio auch tatsächlich genutzt wird.

Eine andere Alternative sind Präventionskurse nach §20 SGB V – Krankenkassen bezuschussen die Kosten mit bis zu 80 Prozent. Viele selbstständige Trainer sind zertifiziert und bieten solche Fitnessangebote an. Gefördert werden 2 Kurse pro Jahr in den Bereichen Rückenprävention und Herz-Kreislauf-Training.

Letztlich ist es Gesundheit und Vorsorge nicht nur eine Frage der Förderung. Und es geht auch nicht darum, dem Chef einen Gefallen zu tun. Gesundheit geht uns alle an und damit liegt es primär in der Verantwortung des Einzelnen, etwas für seine Gesundheit zu tun.

 

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