Unternehmensgründung: Wahl der Rechtsform – Teil 2: GbR, oHG und KG istockphoto.com/PIKSEL
  • Marco Heibel

Unternehmensgründung: Wahl der Rechtsform – Teil 2: GbR, oHG und KG

Wenn sich mindestens zwei Unternehmer zusammentun, ist es logischerweise mit einem Einzelunternehmen nicht mehr getan. Business and More stellt im zweiten Teil der Serie die Gesellschaftsmodelle GbR, oHG und KG vor.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaften bürgerlichen Rechts ähneln in Haftungsfragen stark einem Einzelunternehmen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass man zur Gründung einer GbR mindestens zwei Personen benötigt. Alle Gesellschafter haften für die Fehler der anderen mit ihrem gesamten Vermögen. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind gesetzlich kaum geregelt, weswegen die Partner dies untereinander in einem schriftlichen Vertrag regeln sollten, um Streitereien zu vermeiden.

offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die Unterschiede zwischen einer GbR und einer oHG sind marginal. Sowohl in Haftungsfragen als auch juristisch unterscheiden sich die beiden Gesellschaftsformen nicht nennenswert. Eine oHG muss jedoch ins Handelsregister eingetragen sein.

Kommanditgesellschaft (KG)

Vereinfacht ausgedrückt, ist eine Kommanditgesellschaft die Light-Version einer Aktiengesellschaft: Auch eine KG beteiligt andere an der Firma, ist aber nicht den starren Vorschriften einer AG unterworfen.

Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft benötigt man mindestens einen Komplementär. Dieser haftet voll und führt das Unternehmen. Ferner benötigt man mindestens einen Gesellschafter (Kommanditist), der nur mit seiner Einlage haftet, aber auch nur einen geringen Einfluss hat. Alle Kommanditisten sind gleichberechtigt. Möchte ein Kommanditist aussteigen, muss die Firma ihn auszahlen.

Eine GmbH & Co.KG funktioniert vom Grundprinzip wie eine KG. Unterschied: Der Komplementär ist eine GmbH und kein Mensch. Bei einer GmbH & Co.KG müssen beide Parteien separate Steuererklärungen abgeben und separate Bilanzen vorlegen. Ferner müssen die Bilanzen einer GmbH & Co.KG jedem Interessenten auf Wunsch zugänglich gemacht werden.