Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
„Arbeitnehmer sind verpflichtet, wenn sie neben dem Arbeitslohn auch Lohnersatzleistungen wie Kurzurlaub, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld ab 410 Euro bekommen“, erklärt der Rechtsexperte. „Des Weiteren muss eine Steuererklärung gemacht werden, wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden sollen. Auch bei einem zweiten Job bei Steuerklasse VI, Ehepaaren mit den Steuerklassen III/V oder mit IV mit Faktor. Verpflichtet sind zudem auch Leute, die Einkünfte aus Rente, Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen, sofern sie über den steuerfreien Existenzminimum-Betrag kommen“, führt Mingers weiter aus.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis Ende Mai des Folgejahres eingereicht werden, man kann aber eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen. Sollte ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. „Was viele nicht wissen: Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre später noch eingereicht werden“, klärt der Rechtsexperte auf.
Ist es sinnvoll eine Steuererklärung einzureichen?
Im Durchschnitt bekommt ein Arbeitnehmer circa 900 Euro im Jahr zurück. Lohnenswert ist es, wenn im Jahr unterschiedlich hoher Lohn bezogen wurde oder Spenden etc. getätigt wurden. „Übrigens, eine freiwillig eingereichte Steuererklärung verpflichtet nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in den Folgejahren“, weist Rechtsanwalt Min-gers abschließend hin.
Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht. Mehr Informationen zu Markus Mingers: www.mingers-kreuzer.de