Statt Gehaltserhöhung: Steuerfreie Zulagen vom Chef thinkstockphotos.de
  • Christian Riedel

Statt Gehaltserhöhung: Steuerfreie Zulagen vom Chef

Statt einer Gehaltserhöhung gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie ein Chef seine Mitarbeiter belohnen kann. Einige Zulagen sind auch steuerfrei.

Jeder möchte mehr Geld verdienen. Doch hat man endlich eine Gehaltserhöhung bekommen, kommt bei der Steuererklärung oft das böse Erwachen. Denn nach Abzug von Steuern bleibt von einer Gehaltserhöhung oft nicht wirklich viel übrig. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, wie ein Chef seinen Mitarbeitern das Einkommen aufbessern kann, ohne dass dabei der Fiskus ein Stück vom Kuchen abschneiden kann. Davon profitiert auch der Arbeitgeber, da er auch keine erhöhten Personalkosten bezahlen muss.


Sachleistungen


Zu den möglichen Zulagen zählen beispielsweise ein Firmenwagen, eine Fahrtkostenerstattung oder ein neues Diensthandy. Hierauf fallen keine oder kaum Steuern oder Sozialabgaben an. Auch für den Empfänger, in diesem Fall also der Arbeitnehmer, fallen für Gutscheine, Waren oder Dienstleistungen keine Steuern oder andere Abgaben an. Ausgaben bis 44 Euro im Monat sind sogar komplett freigestellt. Man könnte sich also monatlich 44 Euro vom Chef für Fahrtkostenerstatten lassen, ohne dass man hierfür Abgaben zu leisten hat. Dies gilt beispielsweise natürlich auch für die Kosten für ein Jobticket.



Sozialleistungen


Kosten für Sozialleistungen sind recht hoch. Die Pflege von Angehörigen, Kosten für Kindertagesstätten, Krippen oder Kindergarten sind oft hoch. Doch auch hier kann der Chef helfen. Denn die Zuschüsse für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Angestellten sind frei von Abgaben. Auch für den Arbeitnehmer selber gibt es Möglichkeiten, steuerfreie Zulagen zu erhalten. So kann der Arbeitgeber die Kosten für Fitnesskurse oder andere Maßnahmen für die Gesundheit wie Massagen, Gymnastik oder eine Ernährungsberatung übernehmen. Pro Mitarbeiter kann er hier 500 Euro investieren.


Kredit vom Chef


Etwas unüblich ist die Möglichkeit, vom Chef ein unversteuertes Darlehen zu beziehen. Doch auch das ist bis zu einem Betrag von 2.600 Euro pro Jahr möglich. Wenn der Kredit den Betrag übersteigt, muss lediglich für die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem tatsächlichen Effektivzins bezahlt werden. Für den Arbeitnehmer ist der Kredit vom Chef eine günstige Möglichkeit, an Geld zu kommen. Ob man den Chef als Gläubiger haben möchte, muss jeder für sich selber wissen.