Steuern sparen auf den letzten Drücker thinkstockphotos.de
  • Christian Riedel

Steuern sparen auf den letzten Drücker

Wieder einmal geht ein Jahr zu Ende und wieder einmal müssen wir an unsere Steuererklärung zum Jahresende denken. Wer jetzt noch einmal rechnet, kann viel Geld sparen.

Auch wenn das neue Jahr schon in den Startlöchern steht und vom alten nur noch ein paar Tage übrig sind, ist es nie zu spät, um Steuern zu sparen. Für jeden lohnt es sich, noch einmal auf die Finanzen des Jahres zu blicken, um die Steuerlast für 2012 zu drücken. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, die Einnahmen und Ausgaben so zu steuern, damit man eine möglichst hohe Steuererstattung erreichen kann.

Kaufen

Denken Sie nicht nur daran, Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Auch betriebliche Ausgaben können sich lohnen. Beispielsweise Betriebsmittel. Hier liegt der Pauschalbetrag bei 1.000 Euro. Versuchen Sie diesen auch auszuschöpfen. Daher kann es sich lohnen, zum Jahreswechsel noch einen Computer oder neue Möbel fürs Büro zu kaufen. Die Ausgaben zählen dann für das Jahr, in dem sie getätigt wurden, solange sie 410 Euro nicht übersteigen.

Gesundheit

Auch Gesundheitskosten sollten durchgerechnet werden. Denn eine Brille, ein Hörgerät oder Zahnkronen können steuerlich als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Wie hoch der Pauschalbetrag liegt, hängt von Ihren familiären Verhältnissen ab. Versuchen Sie auch hier, möglichst dich an den Maximalbetrag heran zu kommen, indem Sie noch vor Jahresende entsprechende Ausgaben tätigen.

Heiraten

Etwas unromantisch aber steuerlich von Vorteil ist, wenn Sie noch kurz vor Silvester Ihrem Partner das Ja-Wort geben. So können Sie noch in diesem Jahr in eine günstigere Steuerklasse kommen und haben andere Pauschalbeträge bei Gesundheit oder Werbekosten.

Gutes tun

Gerade zu Weihnachten sollte man auch an andere denken. Wer Geld für wohltätige Zwecke spendet, kann nicht nur Gutes tun, sondern gleichzeitig den Gesamtbetrag der Einkünfte um bis zu 20 Prozent senken und so Steuern sparen. Spenden können steuerlich als Sonderausgaben angegeben werden, solange man eine entsprechende Quittung vorzeigen kann. Kleinere Spenden bis 200 Euro werden in der Regel auch ohne Quittung sondern per Überweisungsbeleg anerkannt.

Fortbildung

Auch wenn Sie erst 2013 eine Fortbildung besuchen, können Sie noch in diesem Jahr die Ausgaben dafür tätigen und so Steuern sparen. Entscheidend ist bei Fortbildungen nicht, wann sie stattfinden, sondern wann man sie bezahlt. Zu den Ausgaben zählen neben der Lehrgangsgebühr auch die Fahrtkosten oder beispielsweise die Kosten für Sprachkurse, Studienreisen und Kongresse, sofern man den beruflichen Nutzen nachweisen kann.