Benannt nach ihrem Begründer, dem ehemaligen „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup, ist die seit 2005 existierende Rürup-Rente (offiziell „Basisrente“) derzeit eine der populärsten Säulen zur privaten Altersvorsorge. Und zwar nicht von ungefähr, denn sie wird dem Verbraucher gleich auf mehreren Wegen schmackhaft gemacht.
Vorteile der Rürup-Rente: Steuerersparnis und Krisensicherheit
Bei der Rürup-Rente haben Sie verschiedene Anlagemöglichkeiten, von der klassischen Rentenversicherung bis hin zu risikoträchtigeren, aber im Idealfall auch lukrativeren Fonds.
2011 können Sie 72 Prozent Ihrer Einzahlungen in die Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Dieser Wert steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent an. Allerdings hat der Staat ein Limit gesetzt. Dieser liegt in diesem Jahr bei einem Unverheirateten bei einer jährlichen Einzahlung von 14.400 Euro und wird bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 20.000 Euro ansteigen.
Ein weiterer Vorzug der Rürup-Rente ist, dass sie Hartz IV- und pfändungssicher ist. Selbst in finanziellen Krisenzeiten bleibt Ihnen diese Säule der privaten Altersvorsorge also erhalten.
Nachteile der Rürup-Rente
Die genannten Vorteile haben auch ihren Preis. Zwar kann Ihnen niemand die Geldeinlage wegnehmen, doch im Gegenzug dürfen auch Sie selbst erst frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres Ihre Rente in Anspruch nehmen. Diese wird Ihnen dann monatlich lebenslang ausgezahlt. Die Möglichkeit, sich das Geld auf einen Schlag auszahlen zu lassen, besteht nicht.
Hinzu kommt, dass das angesparte Geld im Todesfall vor dem Eintritt in das Rentenalter nicht an Hinterbliebene vermacht werden kann. Das Geld kommt dann der Gemeinschaft der Versicherten zu Gute. Allerdings kann man seine Vorsorge ergänzen, etwa durch eine Hinterbliebenenversicherung.
Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie als Rürup-Anleger in der Beitragsphase die ausgezahlten Rentenbeträge versteuern müssen. 2005 lag der Satz bei 50 Prozent, bis zum Jahr 2040 steigt er auf 100 Prozent an.
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Dementsprechend gelten nur für sie die oben genannten Steuererleichterungen in vollem Maße. Arbeitnehmern und Beamten steht diese Säule der privaten Altersvorsorge zwar auch offen, doch sie müssen sich niedrigeren Höchstbeträgen unterwerfen.
Gerade in der Existenzgründungsphase bietet die Rürup-Rente viele Vorteile. Wer in die Selbständigkeit starten möchte, kann das finanzielle Risiko minimieren, indem er zumindest einen Teil seines Kapitals via Rürup-Rente „in Sicherheit“ bringen kann. Das ist gerade im Falle einer Existenzgründung aus Hartz IV zu empfehlen.
Aber auch besser verdienende Selbstständige profitieren aufgrund der hohen Steuererleichterungen und des hohen Freibetrages von dieser Anlagemöglichkeit.