Falscher Tankbeleg
Sie müssen lückenlos alle Fahrten eintragen. Dazu zählen auch die privaten Fahrten. Auch wenn Sie beispielsweise nur kurz zum Tanken fahren, weil Sie am Tag darauf eine längere Fahrt vorhaben, muss das eingetragen werden. Wurde für das Datum eines Tankbelegs keine Fahrt eingetragen, wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt.
Das gilt auch für Tankbelege, die Sie an einem Ort bekommen haben, den Sie laut Fahrtenbuch gar nicht besucht haben oder für einen Tag, an dem keine Privatfahrt eingetragen wurde. Mussten Sie einen Umweg fahren und haben Sie auf diesem getankt, muss der Grund des Umwegs zudem nachvollziehbar sein und entsprechend angegeben werden. Häufig ist aber auch die Zahl der privat gefahrenen Kilometer zum Erreichen der entsprechenden Tankstelle zu gering.
Falsche Strecke
Achten Sie darauf, dass die Strecke stimmt. In einigen Fällen lag die Zahl der gefahrenen Kilometer laut Fahrtenbuch weit über der Reichweite eines normalen KFZ. Auch wenn die Zahl der gefahrenen Kilometer deutlich geringer ist, als es der angegebene Verbrauch erahnen lässt, ist das ein Grund, das Fahrtenbuch abzulehnen.
Das gilt nicht nur für Benzin, sondern auch für den Ölverbrauch. Auch dieser lässt Rückschlüsse über die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu. Weiterhin muss die Zahl der gefahrenen Kilometer mit den Kilometern auf der jeweiligen Werkstattrechnung übereinstimmen.