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  • Marco Heibel

Steuer: Fortbildungskosten absetzen

Seminare, Schulungen, Fortbildungen, Fachliteratur, all das kann man steuerlich absetzen. Zumindest, sofern einige Bedingungen erfüllt sind.

Viele Menschen tappen bei der Steuererklärung in die Falle, wenn sie die Begriffe Fort- und Ausbildungskosten nicht differenzieren. Dabei gibt es eine grundlegende gesetzliche Unterscheidung.

Ausbildung versus Fortbildung

Demnach gelten Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw. das Erststudium als Ausbildungskosten. Diese sind im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro absetzbar.

Nach dem Abschluss der Erstausbildung fallen jedoch alle Bildungsmaßnahmen unter die Fortbildungskosten. Dementsprechend fallen auch Umschulungen nicht unter die Ausbildung, sondern unter die Fortbildung und sind als Werbungskosten abziehbar.

Für die steuerliche Anerkennung ist es sinnvoll, den beruflichen Zusammenhang darzulegen, eine Zustimmungsbescheinigung vom Arbeitgeber oder eine Freistellung durch den Arbeitgeber vorzulegen.

Was genau fällt unter Fortbildungskosten?

Typische Fortbildungskosten sind beispielsweise Kursgebühren und Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand). Letztere werden nur anerkannt, wenn die Fortbildung außerhalb der Arbeitsstätte des Steuerpflichtigen erfolgt.

Erstattet Ihr Arbeitgeber die Fortbildungskosten, können diese steuerfrei vereinnahmt werden. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug.