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  • Stefan Mayr

Vorratsdatenspeicherung: Auch SMS sind betroffen

Die Vorratsdatenspeicherung wird Realität, auch wenn sie viel für fragwürdig halten. Die Voraussetzungen sind aber alles andere als optimal, wie das Beispiel SMS verdeutlicht.

 

Der Bundestag hat gerade das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. 404 Abgeordnete stimmten ab, darunter gab es 148 Gegenstimmen, die primär von den Grünen und der Linkspartei kamen. Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten zehn Wochen speichern. Darunter fallen Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E-Mails nicht. SMS aber schon, so die Süddeutsche Zeitung.



Trotz Beschluss: Die Voraussetzungen für eine saubere Durchführung sind noch immer nicht gegeben. Zwar drängen Bundesdatenschutzbeauftragte und Bundesnetzagentur die drei Provider Telekom, Vodafone und Telefónica schon seit Jahren, ein Filtersystem einzurichten, um die Inhalte von SMS von den Verbindungsdaten abzutrennen, daraus wurde bislang aber nichts. Die Trennung sei unmöglich, so Telefónica. Trotzdem soll niemand die Kurznachrichten mitlesen können, die Inhalte würden verschlüsselt. Die Inhalte der Nachrichten liegen dennoch bald zehn Wochen lang bei den Providern auf den Servern. Bisher wurden SMS nur sieben Tage gespeichert. Keine Frage: Dadurch könnten die SMS bald in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten.



Diverse Klagen beim Bundesverfassungsgericht wurden bereits angekündigt. Schließlich lassen sich wichtige Ansprüche an den Datenschutz aktuell nicht vollends verwirklichen.

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