Recht - 4 von 10 Eigentümern schippen keinen Schnee Thinkstockphotos.de
  • Jörg Birkel

Recht - 4 von 10 Eigentümern schippen keinen Schnee

Laut einer Befragung der Marktforschungsunternehmen UMA kommen 37 Prozent der Hauseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht im Winter nicht nach.

Offensichtlich kennen sich nicht mehr alle Deutschen mit ihren Schneeräum- und Winterdienstpflichten aus, so das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Immobilienportals www.myimmo.de. Nur jeder Vierte schippt den Schnee auf dem Bürgersteig vor der eigenen Haustür weg. Befragt wurden 11.000 deutsche Mieter und Eigentümer.

Fast 37 Prozent der Hauseigentümer wissen nicht, dass sie selbst für freie und sichere Gehwege sorgen müssen. Das heißt im Klartext, sie verstoßen gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Je nach Gemeindeordnung müssen sie - Ausnahmen bilden nur speziell im Mietvertrag festgelegte Klauseln - die Gehwege oder Bürgersteige zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen und 8 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen mindestens zu Dreiviertel des Weges von Schnee und Eis freihalten und streuen. Das heißt: Es genügt nicht, nur einen schmalen Trampelpfad zu räumen.

Kathrin Vetter, Portalmanagerin von myimmo.de: "Die Ergebnisse bestätigen unsere Vermutung. Mieter und Vermieter kennen sich oft nicht gut genug im deutschen Mietrecht aus."