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  • Christian Riedel

Renten-Risiko: Vorsicht beim Jobwechsel

Wer seinen Arbeitsplatz wechselt, erhofft sich davon in der Regel bessere Arbeitsbedingungen, eine neue Aufgabe und in der Regel auch mehr Geld. Doch auch wenn der neue Job besser bezahlt ist, kann man beim Renteneintritt sein blaues Wunder erleben. Denn es droht ein enormer Renten-Verlust.

Grundsätzlich will ein Jobwechsel gut überlegt sein. Schließlich gibt man eine recht sichere Anstellung auf, um eine neue Aufgabe zu übernehmen. Und auch wenn das Vorstellungsgespräch gut lief und sich auf den kommenden Job freut, muss der neue Arbeitsplatz nicht unbedingt halten, was man sich davon verspricht. Ob die Arbeitsbedingungen oder das Betriebsklima beispielsweise gut sind, erfährt man erst, wenn man sich ein paar Wochen eingearbeitet hat. Aber auch finanziell kann der neue Job Risiken bereithalten. Dabei geht es nicht nur ums Gehalt.



Das Gehalt ist bei der Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag festgelegt. Doch nicht immer profitiert man von einem höheren Gehalt. Denn auch die betriebliche Altersvorsorge muss auf den neuen Arbeitgeber bzw. auf dessen Versicherungspartner umgeschrieben werden. Und hier drohen große Verluste in der Rentenkasse. Denn wenn man nicht aufpasst, hat man bei der sogenannten Umdeckung beim neuen Arbeitgeber deutlich schlechtere Konditionen. Hier drohen über die Jahre Verluste von bis zu 80.000 Euro, wie auch Ulf Kesting, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung, gegenüber der „Bild“-Zeitung betonte.



Normalerweise lassen Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auf den Versicherungspartner des neuen Arbeitgebers umschreiben. Hier muss man auch mit den aktuellen Garantiezinsen leben. Dieser Zinssatz lag vor zehn Jahren bei 3,25 Prozent. Wer heute einen bAV-Vertrag abschließt, erhält nur noch einen Garantiezins von 1,75 Prozent. Wie die Bild berichtet, hätte man bei einem Vertragsabschluss vor zehn Jahren demnach eine Betriebsrente von 710 Euro erhalten. Heute sind es nur noch 365 Euro im Monat. In zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit entwickelt sich so ein Minus von über 80.000 Euro. Ob man auf dieses Geld zu Gunsten eines neuen Jobs verzichten möchte, muss jeder selber für sich entscheiden. Dass der alte Vertrag beim neuen Arbeitgeber übernommen wird, ist dabei eher die Ausnahme, muss bei der Gehaltsverhandlung aber berücksichtigt werden.



Zu beachten ist außerdem, dass der Kündigungsschutz bei neuen Mitarbeitern nicht so streng ist. In der Regel trifft eine Entlassungswelle zuerst die als letztes eingestellten Angestellten. Man muss es sich also immer zweimal überlegen, ob es sich lohnt, den Job zu wechseln.