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  • Christian Riedel

Richtig krankschreiben

Winterzeit ist auch Grippezeit. In keiner Jahreszeit ist man so oft krank, und die Zahl der Krankentage nimmt seit 2007 wieder leicht zu. Um Ärger im Betrieb zu vermeiden, sollte man bei der Krankschreibung keine Fehler machen.

Niemand ist gerne krank. Doch gerade im Winter bleibt man von Grippe oder Erkältung nicht verschont. Fast niemand schafft es, ohne Erkältung durch den Winter zu kommen. Ganz falsch ist es, krank zur Arbeit zu gehen, da man den Heilungsverlauf verschleppt und es riskiert, seine Kollegen anzustecken. Zudem ist man unkonzentriert, worunter die Arbeit schnell leidet. Man bleibt also besser Zuhause, anstatt sich krank ins Büro zu schleppen. In diesem Fall ist es wichtig, sich richtig krankschreiben zu lassen. Dabei hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einiges geändert.

Bisher galt in der Regel, dass man sich innerhalb von drei Tagen krankzumelden hat. Diese Handhabung wurde vom Bundesarbeitsgericht nun gekippt. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss der Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung einreichen. Ansonsten riskiert er eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Auch wenn das für den Arbeitnehmer oft schwierig ist, ist das keine Schikane so die Richter (5 AZR 886/11) sondern ein Recht des Arbeitgebers.

Der Fall


Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln im November 2010. Sie wurde von ihrem Arbeitgeber dazu aufgefordert, bereits am ersten Krankheitstag ein entsprechendes Attest einzureichen. Die Redakteurin empfand dies als „Willkür und Schikane“ und klagte gegen das Vorgehen des Arbeitgebers. Doch die Richter gaben dem WDR Recht und urteilten, dass der Arbeitgeber diese Maßnahme auch ohne spezifische Begründung verlangen darf.

Geht man dieser Aufforderung nicht nach und meldet sich zu spät krank, droht eine Abmahnung. Grundsätzlich gilt aber ohnehin, dass man sich im Krankheitsfall so schnell wie möglich krankmelden muss und noch besser ein ärztliches Attest einreicht. Schließlich muss der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand seiner Angestellten Bescheid wissen. Gerade wenn der Betroffene eine wichtige Position hat, kann man Termine umlegen oder einen geplanten Vortrag verschieben.

Bisher galt in den meisten Firmen, dass man sich innerhalb von drei Tagen krankmelden muss. Um Schwierigkeiten zu vermeiden sollte man also besser schon im Vorfeld klären, ob am eigenen Arbeitsplatz die neue Regelung übernommen wird.