Copyright im Internet beachten - Vorsicht mit Bildern thinkstockphotos.de
  • Christian Riedel

Copyright im Internet beachten - Vorsicht mit Bildern

Auch wenn das Internet in einigen Punkten als rechtsfreier Raum gilt, ist zumindest das Copyright klar geregelt. Dabei machen immer noch einige Nutzer Fehler beim Einbinden von Bildern. Das kann teuer werden.
In den letzten Jahren haben sich einige Anwälte darauf spezialisiert, Abmahnungen für den fälschlichen Gebrauch von Bildern im Internet zu verschicken. Für die Betroffenen kam eine solche Abmahnung in der Regel sehr überraschend. Denn einige machen sich keine Gedanken darüber, welche Bilder sie auf der eigenen Seite verwenden, andere denken, alles richtig gemacht zu haben. Das ist aber leider nicht immer der Fall auch wenn man nur Bilder aus kostenfreien Datenbasen verwendet. Fakt ist: auf jedem Bild, das Sie im Internet finden, liegt ein Urheberrecht, das es zu beachten gilt.

Die sichere Nummer

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wirklich gegen kein Urheberrecht zu verstoßen, das auf Bildern liegt, nutzen Sie ausschließlich Bilder, die Sie selbst oder ein Freund gemacht haben. Sofern Sie mit dem Motiv keine Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) verletzen, dürfen Sie diese Bilder für jeden Zweck und so oft Sie wollen einsetzen.

Kostenlose Datenbanken

Anders sieht es aus, wenn Sie auf kostenfreie Fotos aus einer Datenbank wie beispielsweise aboutpixel.de oder pixelio.de zurückgreifen. Auch wenn für diese Bilder keine Kosten anfallen, dürfen sie trotzdem nicht universell verwendet werden. Zunächst gilt es, entsprechende den AGBs den Urheber zu nennen. Hier kann es reichen, den Fotograf im Alt-Tag zu nennen. Meistens muss der Fotograf direkt unter dem Bild in der Bildunterschrift genannt werden. Außerdem ist es meistens üblich, auch die Datenbank auf dem das Bild gespeichert ist zu nennen oder gar zu verlinken. Ansonsten kann es sein, dass bei ungenügender Nennung eine Abmahnung droht. Teilweise benötigen Sie auch die Erlaubnis des Fotografen oder müssen ihm zumindest den Link zu der Seite schicken, auf der Sie das Bild eingebunden haben. Auch die Nutzung für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke sowie das Beschneiden oder Änderungen können eingeschränkt sein. Beachten sie hier die jeweiligen AGBs oder fragen Sie im Zweifelsfall um Erlaubnis, um nicht eine entsprechende Klage befürchten zu müssen.

Kostenpflichtige Datenbanken

Bei kostenpflichtigen Datenbanken wie istockphotos.com oder thinkstockphotos.de reicht es meistens nicht, Credits für die Bilder auszugeben. Auch wenn Sie Geld für die Nutzungsrechte eines Bildes bezahlt haben, ist es meistens in den AGBs festgehalten, dass der Autor und die Datenbank genannt werden müssen. Nutzen Sie ein Foto als zentrales Motiv Ihrer Homepage, muss zumindest im Impressum der Urheber Ihres Titelbilds genannt werden. Ein entscheidender Punkt ist, dass Sie nur für die Nutzungsrechte des Bildes bezahlen und nicht das Bild kaufen. Daher ist es normalerweise auch so, dass Sie jedes Bild nur in einem Artikel verwenden dürfen. Nutzen Sie ein Bild mehrfach, muss in der Regel das Nutzungsrecht erneut erworben werden. Achten Sie in den AGBs auf die entsprechende Regelung.

Kein rechtsfreier Raum

Jedes Foto hat einen Urheber, dem das Bild gehört. Daher dürfen Sie, soweit nicht anders angegeben, auch auf privaten Seiten nicht einfach Bilder für die eigene Seite kopieren. Wenn Sie dennoch so ein Bild nutzen möchten, reicht es meistens aus, den Besitzer des Bildes um Erlaubnis zu fragen. Mit diesem können Sie dann persönlich die Nutzungsrechte für das Bild besprechen. Lassen Sie sich jede Erlaubnis aber schriftlich geben, um später nicht doch noch eine Abmahnung im Briefkasten zu finden.