Lange Jahre war nicht jeder Ehrenamtler bei der Ausübung seiner Tätigkeit automatisch gesetzlich unfallversichert. Wer sich beispielsweise als Kassenwart in einem Sportverein oder als Leiter einer Pfadfindergruppe engagiert hat, hätte im Fall der Fälle mit einer eigenen Unfallversicherung oder notfalls mit eigenen Mittel gerade stehen müssen, wenn ihm etwas zugestoßen wäre. Diese Lücke wurde am 1.1.2005 jedoch geschlossen. Seitdem fällt jeder juristisch unter den Begriff Ehrenamtler, wenn er die folgenden fünf Kriterien erfüllt.
- Das Ehrenamt ist freiwillig.
- Das Ehrenamt ist unentgeltlich.
- Das Ehrenamt wird kontinuierlich ausgeübt.
- Das Ehrenamt wird auf organisierte Weise ausgeübt.
- Das Ehrenamt kommt anderen zugute.
Sind diese Kriterien erfüllt, erstreckt sich eine gesetzliche Unfallversicherung auf die Dauer der Tätigkeit sowie den Hin- und Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Dieser Versicherungsschutz geht so weit, dass Ihnen eine monatliche Rente zusteht, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Allerdings: Wer beispielsweise eine Jugendfreizeit im Ausland betreut, ist nicht zwangsläufig in gleichem Maße versichert, wie in Deutschland. Hier gilt es, den Einzelfall zu prüfen.
Auch wenn Sie während der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen einen Schaden zuführen, sind Sie durch den Träger bzw. dessen Haftpflichtversicherung abgesichert.
Sich über das Ehrenamt hinaus absichern
Für jeden weiteren Schutz müssen Sie sich allerdings selbst versichern, ebenso wie für den Zeitraum, in dem Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist hier der beste Schutz. Bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden, die Sie an der Ausübung Ihres Berufs hindern, zahlt diese Ihnen eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Zuwendung wird bei Versicherungsschluss festgelegt und hängt von Ihren Beiträgen ab.
Allerdings ist eine BU teuer. Wer weniger Geld in seine Absicherung kann/möchte, sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Hier erhalten Sie bei Invalidität einen einmaligen Betrag. Dieser richtet sich nach der Schwere Ihrer Beeinträchtigung.