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  • Christian Riedel

Arbeitsrecht: Private E-Mails am Arbeitsplatz

Wer seinen Arbeitsrechner für seine private E-Mail-Korrespondenz nutzt, muss doppelt vorsichtig sein. Zum einen droht bei hohem Zeitaufwand eine fristlose Kündigung, zum anderen muss der Inhalt der privaten Mails nicht unbedingt geheim bleiben.

Am 31. Mai 2010 gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen einem Arbeitgeber Recht, der seinem Angestellten fristlos gekündigt hatte, nachdem dieser über mehrere Wochen während der Arbeitszeit täglich über mehrere Stunden private E-Mails geschrieben und beantwortet hat (Az. 12 SA 875/09). Das LAG bezeichnete die Kündigung ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt, da die exzessive Internetnutzung zu privaten Zwecken zu einer eklatanten Vernachlässigung der arbeitsvertraglichen Pflichten geführt hatte.

Auch wenn das Verfassen von privaten E-Mails betrieblich erlaubt oder zumindest geduldet ist, darf diese Nutzung die Arbeitnehmerpflichten nicht beeinträchtigen. Ansonsten drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung, wie das Urteil des LAG Niedersachsen bestätigt. Hier muss jeder darauf achten, dass durch die private Nutzung die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht vernachlässigt wird.

Dass der Arbeitsrechner auch für den privaten E-Mail-Verkehr genutzt wird, ist in Deutschland an der Tagesordnung. Aber auch wenn der Arbeitgeber bisher diese Nutzung geduldet hat, ist man vor Konsequenzen nicht geschützt. Ausschlaggebend ist primär die aufgewendete Zeit, die man für die privaten E-Mails investiert. Hier empfiehlt es sich für Arbeitgeber, einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag einzuarbeiten oder mit dem Betriebsrat eine Abmachung zu treffen, in der klar definiert ist, wie private Internetnutzung im Betrieb gehandhabt wird. Denn rechtlich hat kein Angestellter einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Inhalt der Mails

Aber nicht nur die Zeit für die E-Mails ist entscheidend, sondern auch der Inhalt. Wer denkt, dass man sich in privaten E-Mails ohne Risiko über die Arbeit oder den Vorgesetzten beklagen kann, kann sich irren. Denn einkommende E-Mails auf das Firmenkonto sind eher Postkarten als verschlossene Briefe. Sie landen nicht auf dem Rechner des Empfängers, sondern zunächst auf dem Firmenserver. Und wer Zugriff auf den Server hat, kann in der Regel auch alle Mails lesen, wenn er das möchte. In großen Unternehmen trifft das meistens auf die Systemadministratoren zu, in kleineren Firmen macht das oft der Chef persönlich.

Geschäftliche E-Mails

Rechtlich ist dies nun etwas knifflig. Denn ob man fremde Mails lesen darf oder nicht, hängt auch davon ab, ob das Verfassen privater E-Mails verboten oder erlaubt ist. Ist das Schreiben privater Mails verboten, kann der Vorgesetzte davon ausgehen, dass sämtliche Korrespondenz geschäftlicher Natur ist und hat folglich die Berechtigung, Mails wie auch die gesamte Geschäftspost zu lesen.

Private E-Mails

Sind private E-Mails erlaubt, verbietet es das Briefgeheimnis, fremde Mails einzusehen, auch wenn diese einen Geschäftsbetreff haben. Systemadministratoren ist es grundsätzlich untersagt, fremde Mails zu lesen. Macht er es dennoch, droht sogar die fristlose Kündigung. Aber auch wenn man private E-Mails nicht öffnen darf, gibt es dennoch einige schwarze Schafe, die das tun. Steht in diesen Mails nun etwas Verfängliches, kann der Vorgesetzte den Inhalt nicht gegen den Verfasser verwenden. Aber als Chef hat man andere Möglichkeiten, mit ungeliebten Untergebenen zu verfahren.

Um Probleme zu vermeiden, sollte man das Verfassen von privaten Mails auf das Wesentliche begrenzen, Ausnahmefälle besser mit dem Chef besprechen und vor allem keine negativen Dinge über die Arbeit, Kollegen oder den Vorgesetzten schreiben.