Bei einer Berufsunfähigkeit ist man aufgrund physischer oder psychischer Faktoren nicht mehr in der Lage, seinen eigentlichen Beruf auszuüben. Dennoch kann man theoretisch in einer anderen Branche arbeiten und so seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten. Anders ist es bei der Erwerbsunfähigkeit. Hier kann man weder in seinem erlernten oder bisher ausgeübten Beruf noch in einer alternativen Stelle tätig werden.
Die Erwerbsunfähigkeit betrifft dabei nicht die Frage, ob es auf dem Arbeitsmarkt eine freie Stelle gibt, sondern nur, ob aus medizinischer Sicht zumindest eine (Rest-)Erwerbsfähigkeit vorhanden ist. Dies unterscheidet die Erwerbsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit auch in Hinblick auf die Rente. Diese wird nur bei einer bestätigten Erwerbsunfähigkeit gewährt, nicht jedoch bei einer Berufsunfähigkeit, auch wenn man auf Dauer für die bisherige Tätigkeit krankgeschrieben ist.
Was heißt erwerbsunfähig?
Erwerbsunfähig ist jemand, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V) aus seiner Erwerbstätigkeit erzielen kann. Dies ist insbesondere bei Selbständigen aber oft schwierig zu beurteilen.
Erwerbsunfähigkeit kann nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Selbst bei einer langen Arbeitsunfähigkeit muss noch keine Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da diese unumkehrbar ist, während bei einer Arbeitsunfähigkeit davon auszugehen ist, dass der Betroffene auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.
Was zahlt die Versicherung?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel nur, wenn eine hundertprozentige Invalidität vorliegt. Sie zahlt also nur im wirklich schlimmsten Fall. Hier kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl sein, da diese für gewöhnlich bereits ab einer 50-prozentigen Invalidität greift. Daher ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch deutlich günstiger.
Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Schützen können sich vor allem die Menschen, die keinen oder noch keinen Beruf ausüben, beispielsweise Studenten, Auszubildende oder Hausfrauen. Diese können eine Berufsunfähigkeit in der Regel gar nicht oder zumindest nur sehr schwer nachweisen. Hier kann es sich lohnen, weniger Geld für einen absoluten Schutz statt mehr Geld für eine Versicherung auszugeben, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht greifen wird. Auch Selbständige haben dieses Problem, weil in vielen Fällen die Tätigkeit so umgestellt werden könnte, dass trotz gesundheitlicher Probleme weiterhin das Ausüben einer selbständigen Tätigkeit möglich ist. Zudem könnte ein Angestellter die von der Berufsunfähigkeit betroffene Tätigkeit übernehmen. Insofern wird bei Selbständigen eine Berufsunfähigkeit oft nur anerkannt, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Auch Berufstätige wie Dachdecker, Musiker oder Fotografen, die von den Versicherungen als besonders risikoreich eingestuft werden, haben oft keine Wahl, als sich gegen die Erwerbsunfähigkeit zu versichern, da ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung meistens abgelehnt wird. Für sie ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch besser als eine Unfallversicherung, die ja nur bei einem Unfall greift.