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  • Christian Riedel

Der richtige Umgang mit Geld für Freundschaftsdienste

Wenn ein Freund einem bei einer Arbeit hilft, möchte man ihm auch gerne etwas Geld bezahlen. Problematisch kann es sein, wenn man dieses Geld von der Steuer absetzen will. Auch der Freund muss beim Erhalt des Geldes aufpassen, damit er keine Probleme wegen Schwarzarbeit bekommt.
Wenn Freunde bei der Arbeit helfen, kann man viel Geld sparen. Schließlich muss man für einfache Arbeiten keine Fachleute engagieren. Kisten schleppen, ein Umzug oder eine einfache Renovierung der Büroräume sind so Beispiele, bei denen man mit der Hilfe von Freunden die Betriebsausgaben senken kann. Wenn diese Arbeiten aber mehrere Stunden oder gar Tage in Anspruch nehmen, möchte man diesen Gefallen auch honorieren. Um keine Probleme mit der Steuer zu bekommen, muss man wissen, wie man mit diesen bezahlten Freundschaftsdiensten umgeht.

Im § 4 EStG § 22 EStG ist dabei festgelegt, dass auch Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfen als Betriebskosten abzugsfähig sind. Insofern können Sie also mit ruhigem Gewissen Ihren fleißigen Helfern auch etwas Geld bezahlen. Wichtig ist, dass die Freunde den Empfang des Geldes quittieren. In dem Betrag ist zudem keine Vorsteuer enthalten.

Wer Geld für Freundschaftsdienste erhält muss dagegen vorsichtiger sein. Denn die Einnahmen dürfen den Betrag von 256 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ansonsten entstehen für die Helfer steuerpflichtige Einnahmen. Erst wenn die Einnahmen für Freundschaftsdienste am Ende des Jahres diese 256 Euro übersteigen, müssen diese bei der Steuer angegeben werden. Wichtig ist zudem, dass es sich bei der Hilfe um eine einmalige Angelegenheit handelt. Ansonsten könnte das Finanzamt eine Gewerbsmäßigkeit oder ein Arbeitsverhältnis unterstellen.

Solange Sie also Quittungen für das bezahlte Geld haben, können Sie also problemlos Ihre Freunde für die geleistete Arbeit entsprechend honorieren.