StartGeld – Staatliche Starthilfe für Ihr Unternehmen istockphoto.com/PIKSEL
  • Christian Riedel

StartGeld – Staatliche Starthilfe für Ihr Unternehmen

Um ein Unternehmen zu starten, braucht man neben einer guten Idee auch immer Geld. Eine Möglichkeit, an eine finanzielle Starthilfe zu kommen, ist das StartGeld der KfW.

KfW steht eigentlich für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Das Unternehmen finanziert aber auch Existenzgründungen. So ist die KfW auch zuständig für die Vergabe des StartGelds, welches Neu-Unternehmern die benötigte finanzielle Grundlage für ihre Existenzgründung geben soll.

 

Wer bekommt das StartGeld?

 

Beantragen darf das StartGeld jeder Unternehmensgründer oder zukünftige Freiberufler. Auch nachträglich kann man das StartGeld noch beantragt werden, sofern die Existenzgründung oder die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit weniger als drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Antragsteller entsprechende fachliche und kaufmännische Qualitäten mitbringen, um die Existenzgründung erfolgreich gestalten zu können. Die Gründung muss zudem den Vollerwerb zum Ziel haben.

 

Wie hoch ist das StartGeld?

 

Das StartGeld ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 100.000 Euro. Allerdings kann das StartGeld zweimal pro Antragsteller beantragt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Dabei dürfen die Kosten für Betriebsmittel maximal 30 Prozent des StartGelds betragen.

 

Für viele Existenzgründer sind auch die Rückzahlmodalitäten attraktiv. Je nach Modell kann die Laufzeit maximal 10 Jahre betragen bei einer Tilgungsfreiheit von zwei Jahren. Es gibt aber auch kürzere Fristen ohne Tilgungsfreiheit, die entsprechend günstigere Konditionen gewähren. Die genauen Konditionen finden Sie hier

 

Was wird gefördert?

 

Neben Existenzgründungen können auch Übernahmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen gefördert werden. Auch Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Gründung können so finanziell unterstützt werden.

 

Beantragt wird das StartGeld nicht bei der KfW, sondern bei der Hausbank. Sofern diese in einer Stellungnahme den Antrag befürwortet, wird dieser an die KfW weitergeleitet und entsprechend bearbeitet.

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