Private Krankentagegeldversicherung – Fallschirm oder Klotz am Bein? istockphoto.com/Neustockimages
  • Marco Heibel

Private Krankentagegeldversicherung – Fallschirm oder Klotz am Bein?

Zusatzversicherungen gibt es viele. Manche sind sinnvoll, manche weniger. Gerade für Freiberufler und Selbständige, aber auch für Arbeitnehmer kann sich eine Private Krankentagegeldversicherung unter gewissen Umständen lohnen.

Eine Private Krankentagegeldversicherung sichert vor allem Selbstständige und Freiberufler für den Fall eines längeren Krankenhausaufenthalts vor massiven finanziellen Einbußen. Auch Arbeitnehmer dürfen diese Zusatzversicherung abschließen.

Eine Private Krankentagegeldversicherung greift dann, wenn ein Verdienstausfall aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthalts eintritt. Im Falle eines Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber den Lohn immerhin noch 42 Tage lang fort, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbstverschuldet ist. Für Freiberufler und Selbständige bedeutet ein langer Krankenhausaufenthalt dagegen ganz banal: keine Arbeit = kein Einkommen.

Fallschirm Private Krankentagegeldversicherung

Arbeitnehmer fallen also in der Regel vergleichsweise weich, zumal gesetzliche Krankenkassen nach den genannten sechs Wochen ein vom Beitrag und vom Zeitraum abhängiges begrenztes Krankengeld zahlen. Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich die Lücke zum „normalen“ Einkommen jedoch sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Freiberufler und Selbständige schließen.

Die Höhe der Zahlungen hängt ab vom Beitrag und dem vertraglich vereinbarten Umfang. Allerdings dürfen die Zahlungen das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung der potenziellen Zahlungen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Versicherte müssen daher damit rechnen, dass der Versicherer regelmäßig nach Veränderungen beim Gehalt fragen wird.

Um das Geld auch ausgezahlt zu bekommen, muss ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit attestieren. Hat es Sie so schlimm getroffen, dass es gar zur Berufsunfähigkeit kommt, endet der Versicherungsschutz im Übrigen. Dann kann nur noch eine zuvor abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung helfen und die finanzielle Sicherheit herstellen.

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit

Bedenken sollte man vor dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung, dass die Versicherer sehr wohl einen Unterschied zwischen den Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit machen. So fallen beispielsweise Entziehungskuren, Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten oder Entbindung nicht unter die unverschuldeten Krankenhausaufenthalte, welche einen Menschen arbeitsunfähig machen.

Sinnvoll oder nicht?

Für Freiberufler und Selbständige, aber auch für Arbeitnehmer mit Familie ist prinzipiell jede Versicherung, die die Existenz sichert, sinnvoll. Das gilt für die Krankentagegeldversicherung gleichermaßen wie für eine Lebensversicherung, Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gilt es im Einzelfall abzuwägen, schließlich sind 42 Tage eine lange Zeit. Freiberufler und Selbständige profitieren eindeutig mehr, weil bei ihnen der Verdienstausfall in der Regel unmittelbar einsetzt – egal, ob Sie verschuldet oder unverschuldet im Krankenhaus landen.