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  • Christian Riedel

Welche Versicherung zahlt bei Wildschäden?

In jedem Jahr werden rund 200.000 Wildunfälle bei Versicherungen gemeldet. Doch nicht immer haftet die Kfz-Versicherung für den Schaden. Ob die Versicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, mit welchem Tier man zusammenstößt.

Bei einem Wildunfall haftet die Teilkasko-Versicherung. Dies gilt aber nur, wenn Sie mit einem Haarwild nach § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes zusammenstoßen. Dazu zählen unter anderem größere Tiere, wie Rotwild, Damwild, Gamswild, mittlere Tiere wie Luchs und Fuchs, aber auch kleine Wildtiere wie Hasen, Wildkaninchen, Marder, Dachs und Wiesel.

Damit die Kfz-Versicherung tatsächlich zahlt, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Zusammenstoß mit dem Haarwild die Unfallursache war (BGH, Urteil vom 18.12.1991, r+s 1992,82). Hier sollten Sie in jedem Fall die Spuren sichern und den Unfall vom Förster oder Jagdaufseher bestätigen und ein Unfallprotokoll anfertigen lassen. Die Nummer des zuständigen Försters oder Jägers bekommen Sie von der örtlichen Polizeistelle. In keinem Fall sollten Sie das Auto waschen, ehe der Wildunfall bestätigt ist.

Unfall vermeiden?

Ein Zusammenstoß gerade mit einem großen Tier birgt auch für die Fahrzeuginsassen ein hohes Verletzungsrisiko. Daher versucht man naturgemäß, den Zusammenstoß zu vermeiden. In der Folge kann es jedoch  häufig zu Unfällen durch das Ausbrechen des Kraftfahrzeugs kommen. Ein Aufprall auf einen Baum, ein Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto oder das Abrutschen in einen Abhang sind häufige Folgen, wenn das Ausweichmanöver misslingt. Auch hier haftet die Teilkaskoversicherung, wenn Sie nachweisen können, dass der Unfall als Folge des Ausweichmanövers entstanden ist. Wichtig ist hier, dass Sie Schäden am Auto und den Insassen vermeiden und nicht das Tier schonen wollten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1991 hervor. Dies zu beweisen, kann im Einzelfall allerdings schwierig werden.

Andere Unfälle

Stoßen Sie mit einem anderen Tier als den oben aufgezählten zusammen, haftet ausschließlich eine Vollkaskoversicherung.

Glasschäden

Bei einem Zusammenstoß mit einem größeren Vogel kann eine Scheibe zu Bruch gehen. Auch hier haftet die Teilkasko. Das gilt allerdings nur für reine Glasschäden. Wird durch einen Zusammenprall mit einem Vogel mehr beschädigt, muss der Halter die Kosten dafür in der Regel selber tragen, wenn er keine Vollkasko abgeschlossen hat.

Andere Unfälle mit Tieren

Haustiere, wie Pferde, Hunde oder Katzen, gelten als Luxustiere. Bei einem Zusammenstoß mit einem Luxustier oder wenn beispielsweise ein Pferd beim Ausschlagen eine Delle in der Tür verursacht, haftet der Tierhalter. Dies gilt auch, wenn er selber keine Schuld an dem Unfall trägt. Es greift die so genannte Gefährdungshaftung. Handelt es sich bei dem Tier jedoch um ein beruflich gehaltenes Exemplar bzw. ein Tier das zum Lebensunterhalt benötigt wird, beispielsweise um einen Blindenhund oder einen Schutzhund, haftet der Halter nur dann, wenn man ihm eine unterlassene Aufsichtspflicht nachweisen kann.