Versicherungen nach einem Todesfall – Was ist zu beachten? istockphoto.com/davidford
  • Marco Heibel

Versicherungen nach einem Todesfall – Was ist zu beachten?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hat man zunächst andere Dinge im Kopf als dessen Versicherungsportfolio. Dennoch ist oft schnelles Handeln vonnöten. Lesen Sie hier, welche Versicherungen Sie kündigen sollten bzw. was Sie tun müssen, um eine Police überschreiben zu lassen.

 

Private Haftpflichtversicherung

Ist der Verstorbene einzeln versichert, endet der Vertrag mit dem Tod. In diesem Fall wird der Jahresbeitrag anteilig an die Erben ausgezahlt. Wer die maximale Rückerstattung erhalten möchte, sollte schnell handeln: Entscheidend für die Höhe der Summe ist nämlich, wann die Meldung über den Todesfall beim Versicherer eingeht. Bei einer Familienversicherung gilt der Versicherungsschutz dagegen so lange, bis der nächste Beitrag fällig wird. Zahlt der Hinterbliebene weiter, wird die Versicherung einfach auf ihn übertragen.

Unfallversicherung

Ein Unfalltod muss innerhalb von zwei Tagen beim Versicherer gemeldet werden. Die Versicherungssumme fließt dann an den Bezugsberechtigten. Generell gilt: Lief die Versicherung auf den Verstorbenen, erlischt der Vertrag mit seinem Tode. Ist das nicht der Fall, kann die Versicherung auch übernommen werden.

Lebensversicherung

Auch bei der Lebensversicherung gilt: Lief die Versicherung auf den Verstorbenen, erlischt der Vertrag. Die Versicherungssumme wird an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Auch hier ist Eile geboten. Der Versicherer verlangt die Vorlage des Original-Versicherungsscheins, der Sterbeurkunde, sowie ein fundiertes Schreiben zu Todesursache und Krankheitsverlauf. Tipp: Machen Sie sich Kopien von allen Unterlagen und schicken Sie die Originale per Einschreiben mit Rückschein an das Versicherungsunternehmen.

Sterbegeldversicherung

Auch bei einer Sterbegeldversicherung müssen die Hinterbliebenen den Todesfall innerhalb von 48 Stunden melden. Der Versicherer verlangt den Versicherungsschein im Original, die Sterbeurkunde, sowie ein fundiertes Schreiben zum Krankheitsverlauf. Der Bezugsberechtigte erhält das Geld aus dem Vertrag.

Private Krankenversicherung

Der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mitversicherte Familienmitglieder müssen innerhalb von 60 Tagen dem Versicherer melden, dass sie den Vertrag fortführen wollen.

Hausratversicherung

Der Schutz läuft nach dem Tod des Versicherungsnehmers zunächst 60 Tage weiter. Anschließend besteht der Vertrag nur dann fort, wenn einer der Erben die Wohnung übernimmt und sich zum Versicherungsnehmer erklären lässt.

Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung werden die Erben automatisch zum Versicherungsnehmer. Zu beachten ist, dass die Beiträge sich ändern können, weil sie an die persönlichen Voraussetzungen angepasst werden.