Steuer 2012 – Veränderungen und Neuerungen istockphoto.com/Elenathewise
  • Marco Heibel

Steuer 2012 – Veränderungen und Neuerungen

Alle Jahre wieder ändern sich die Steuergesetze. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen ab dem 1.1.2012.

Mehr netto vom brutto?

Die wichtigste Veränderung 2012 für viele Bürger ist sicherlich, dass eine minimale Steuererleichterung der Bundesregierung in Kraft getreten ist. Laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) kann dieses Plus bis zu 125 Euro im Jahr ausmachen. Von einer großen Erleichterung kann  also keine Rede sein. Am ehesten profitieren noch Alleinstehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.

Kinderbetreuung

Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahre können vom 1.1.2012 an als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Nachweise, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind, muss nun nicht mehr  erbracht werden. Unverändert ist, dass Eltern pro Kind im Jahr 66 Prozent der Kosten (von maximal 6.000 Euro) absetzen können.

Ausbildungskosten

Studenten und Auszubildende können nun Kosten für ihr Erststudium oder ihre Ausbildung mit bis zu 6.000 Euro anstatt bislang 4.000 Euro geltend machen.

Kindergeld

Die Regelung, wonach nur dann Kindergeld gezahlt wird, wenn der volljährige Nachwuchs in der Ausbildung nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, ist gekippt. Allerdings: Wer bereits in seiner zweiten Ausbildung steckt, darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, wenn auch weiterhin noch Kindergeld gezahlt werden soll.

Pauschale Werbungskosten

Der jährliche Pauschbetrag bei den Werbungskosten steigt ab 2012 um 80 Euro von 920 auf 1.000 Euro. Je nach Steuersatz lassen sich so immerhin bis zu 3 Euro im Monat einsparen. Die Regelung gilt übrigens rückwirkend auch für 2011.

Entfernungspauschale

Bislang konnten Pendler, die den öffentlichen Nahverkehr für den Weg zur Arbeit nutzen, tageweise entscheiden, ob sie die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten oder aber eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Seit Jahresbeginn müssen sie sich nun verbindlich für eine Regelung entscheiden, maximal können dabei 4.500 Euro im Jahr abgesetzt werden.