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  • Marco Heibel

Die wichtigsten Fakten zum Elterngeld

Einer der ersten Beschlüsse der Bundesregierung Merkel war die Einführung des Elterngeldes. Es soll vorrangig Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein temporäres Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen, ohne dass der Lebensstandard zu sehr leidet. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Elterngeld.

Wer erhält Elterngeld?

 

Seit dem 1.1.2007 erhalten Eltern in Deutschland auf Antrag bis zu 14 Monate lang finanzielle Unterstützung vom Staat. Voraussetzung ist, dass Vater oder Mutter ihre Arbeit ruhen lassen, um das Kind hüten. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Berechtigt ist außerdem nur, wer seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

 

Wie hoch ist das Elterngeld?

 

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers. Maximal begrenzt ist es auf 1.800 Euro im Monat. Nicht-Erwerbstätige erhalten auf Antrag Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Ehepaare, die im letzten Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (250.000 Euro bei Alleinerziehenden).

 

Wo beantragt man das Elterngeld?

 

Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Stellen der Bundesländer beantragt werden. In der Regel sind hier die Kommunen zuständig.

 

Welche Spielräume gibt es?

 

In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate das Elterngeld beantragt wird. Es kann bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Weiterhin kann die im Antrag getroffene Entscheidung bis zum Ende des Bezugszeitraums einmal ohne Angabe von Gründen geändert werden.

 

Generell wird das Elterngeld zwölf Monate lang geleistet. Es kann aber um zwei Partnermonate verlängert werden, sofern sich beide Partner an der Betreuung beteiligt und mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Alleinerziehende Mütter mit alleinigem Sorgerecht können die beiden Partnermonate zusätzlich für sich beanspruchen, sofern die Mutter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war.

 

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend