Reiserücktrittsversicherungen: Rettungsring für die Urlaubsplanung Istockphoto.com/urbancow
  • Jörg Birkel

Reiserücktrittsversicherungen: Rettungsring für die Urlaubsplanung

Der Urlaub soll die schönsten Wochen des Jahres bescheren. Muss er trotz bestehender Buchung abgesagt werden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch teuer. Eine Reiserücktrittsversicherung kann die Kosten auffangen. Doch Versicherungen erkennen nicht jeden Reiserücktrittsgrund an.

Es gibt verschiedene Typen von Urlaubern. Der eine wälzt Kataloge, vergleicht Angebote, sucht die besten Tipps für die Reise und bucht diese dann bereits ein halbes Jahr im Voraus. Der andere wartet bis auf den letzten Drücker und schlägt beim attraktivsten Last-Minute-Angebot zu. Doch eines haben sie beide gemeinsam: das Hoffen, dass nichts dazwischen kommt. Denn schnell kann sich etwas Unvorhergesehenes ereignen, dass den Reiseantritt verhindert.

Hohe Kosten bei Stornierung

Im Ernstfall springt eine bei Reisebuchung abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung ein. Sie ersetzt zwar nicht den Urlaubsspaß, schützt aber davor, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Und die können beträchtlich sein. Bis zu 80 Prozent des gesamten Reisepreises fordern Reiseveranstalter und Reisebüros als Stornokosten. Das gilt allerdings nur, wenn eine Hotelunterbringung gebucht war. Hatte man sich für eine Ferienwohnung entschieden, steigen die Stornokosten sogar auf bis zu 90 Prozent.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Ihr Preis richtet sich nach dem Preis der Reise. Viele Versicherer bieten ihre Produkte im Internet an. Auch im Reisebüro ist es oftmals möglich, den entsprechenden Schutz direkt mit dem Urlaub zu buchen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote bereits im Vorfeld zu prüfen, um die günstigste Versicherung zu wählen. Doch nicht nur der Preis, auch die Leistung muss stimmen.

Wann zahlt die Reiserücktrittsersicherung?

Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, müssen die Gründe für den Reiserücktritt gravierend sein. Dazu zählen schwere Erkrankungen, Todesfälle in der Familie oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Auch schwere Schäden am Eigentum, etwa ein Hausbrand, werden akzeptiert. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind dagegen Epidemien, Unwetter oder Terroranschläge im Urlaubsland. Denn die Angst vor Schäden ist nicht versichert. Die Ausnahme: Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Ziel ausgibt, hat man einen Anspruch auf Zahlung.

Glück im Unglück können Urlauber haben, die selbst infiziert sind: Während die Schweinegrippe in Deutschland grassierte, machten einige Versicherer keinen Gebrauch vom Ausschluss bei Pandemien. Andere Gesellschaften verzichten sogar ganz auf diese Klausel. Im Gegensatz zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht begrenzt.

Klare Formulierungen

Generell sollte man darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen nicht zu schwammig formuliert, sondern klar verständlich sind. Hier verstecken Gesellschaften nämlich gerne Schlupflöcher, die sie zu ihrem Vorteil nutzen. Wer sich im Vorfeld gründlich informiert und auf den passenden Tarif setzt, kann sich ganz entspannt auf den Urlaubsbeginn freuen.

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