Steuer: Zusammen- oder Getrenntveranlagung? Vor- und Nachteile istockphoto.com/tomazl
  • Marco Heibel

Steuer: Zusammen- oder Getrenntveranlagung? Vor- und Nachteile

Mit einer Heirat betreten zwei Menschen einen neuen Lebensabschnitt. Die meisten denken spontan an Haus oder Kinder. Doch es gibt auch unromantische Fragen zu beantworten, etwa ob man sich bei der Steuer zusammen oder getrennt veranlagen lassen möchte. Doch was sind die Vorteile und Nachteile?

Zunächst einmal hat nicht jedes Ehepaar die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung. Um sich entscheiden zu dürfen, müssen die Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Zusammenveranlagung

Die meisten Ehepaare lassen sich zusammen veranlagen. Der große Vorteil liegt im Splittingtarif, dank dem das Einkommen beider Ehegatten addiert und dann halbiert wird. Anhand dieses Wertes wird die Steuer dann nach der Grundtabelle berechnet und anschließend verdoppelt. Auf diese Weise wird die Progression des Steuersatzes, die Ledige oder getrennt Veranlagte härter betrifft, abgemildert.

In welchem Maße eine Zusammenveranlagung lohnt, hängt allerdings von der Differenz der Einkommen ab. Am meisten profitieren Ehepaare mit großen Unterschieden im Einkommen. Verdienen beide dagegen annähernd gleich viel, ist die Steuerersparnis nur marginal. Ein zweiter Vorteil der Zusammenveranlagung liegt in der Verrechnung von Verlusten zwischen den Ehepartnern.

Getrennte Veranlagung

Aus den oben genannten Gründen ist die getrennte Veranlagung in den meisten Fällen nachteiliger. Ferner ist sie auch nur dann möglich, wenn beide Ehepartner mit ihren Einnahmen den Steuerfreitrag übersteigen. Landet einer der beiden darunter, wird das Ehepaar automatisch gemeinsam veranlagt.

Dennoch gibt es auch ein paar wenige Vorteile. Sie ergeben sich vor allem dann, wenn ein Ehegatte steuerpflichtiges Arbeitsentgelt bezogen hat, während der andere Geld eingenommen hat, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt (z.B. Arbeitslosengeld). Wird dann der Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt, wirkt sich das Arbeitslosengeld des einen nicht auf die Höhe des Steuersatzes bei dem Ehegatten aus, der Arbeitslohn erhalten hat. Dadurch kann sich unter Umständen im Vergleich zur Zusammenveranlagung eine Steuerersparnis ergeben.

Eine weitere Ausnahme, bei der eine getrennte Veranlagung Sinn machen kann, ist, wenn ein Ehegatte im Veranlagungszeitraum eine Abfindung erhalten hat, die nach der Fünftel-Regelung zu besteuern ist.

Drittens kann eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein, wenn einer der Ehegatten negative Einkünfte und der andere nur sehr geringe positive Einkünfte hatte. In diesem Fall käme es bei einer Zusammenveranlagung zur Verlustverrechnung unter den Ehegatten. Wird in diesem Fall allerdings die getrennte Veranlagung beantragt, bleibt der negative Gesamtbetrag der Einkünfte als rück- und vortragsfähiger Verlust erhalten.