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  • Christian Riedel

Existenzgründung aus Hartz IV

Wer sich nach der Ausbildung oder dem Studium selbständig machen möchte, hat oft kein Budget, um die Pläne direkt zu realisieren und keine Zeit, um neben der Existenzgründung in einem Nebenjob Geld zu verdienen. Ein Ausweg bietet eine Existenzgründung aus Hartz IV.

Mit der Existenzgründung aus Hartz IV, dem Nachfolger der Ich-AG, bekommen Jungunternehmer die nötige finanzielle Basis, um die Existenzgründung abzusichern. Der Vorteil dieses Programms ist, dass man sich dank der staatlichen finanziellen Hilfe auf seine Gründung konzentrieren kann, ohne sich Geldsorgen machen zu müssen odert seine Arbeitskraft für Nebenjobs zu „verschwenden“. So werden Miete, Nebenkosten, Renten- und Krankenversicherung ganz oder in Teilen von der Arbeitsagentur übernommen. Gleichzeitig erhält man den aktuellen Hartz IV-Regelsatz, um seine eigene Existenz zu sichern.

Wer kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen?

Existenzgründung aus Hartz IV heraus ist für Empfänger von ALG II vorgesehen, die keinen Anspruch auf ALG I oder andere Finanzhilfen haben. Im Einzelfall werden zudem die Vermögenswerte geprüft, ob der Existenzgründer Anrecht auf ALG II hat. Erst dann kann man auch ALG II und das Einstiegsgeld in Anspruch nehmen.

Was umfasst das Förderprogramm?

Neben dem Hartz IV-Regelsatz kann der Existenzgründer ein Einstiegsgeld beantragen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Ob und in welcher Höhe man beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten kann, entscheidet der persönliche Ansprechpartner. Die Leistung kann für maximal 24 Monate bewilligt werden. Alle 6 Monate muss der Empfänger seinen Bilanz offenlegen, sodass der Satz angepasst wird.

Vorteile des Einstiegsgelds

Neben der finanziellen Absicherung kann man als Existenzgründer aus Hartz IV direkt mit seiner Selbständigkeit loslegen, während man als „normaler“ Hartz IV-Empfänger Bewerbungen schreiben oder auch fachfremde Jobs annehmen muss. Zudem können Existenzgründer aus Hartz IV bis zu 150 Euro hinzuverdienen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie betriebsbedingte Kosten angeben und mit ersten Verdiensten ausgleichen können. Als Beispiel: Verdienen Sie für einen Auftrag 800 Euro und kaufen Sie einen Laptop für dieselbe Summe, wird der Verdienst mit den Anschaffungskosten gegengerechnet und nicht als Gewinn verbucht, wie es bei normalen Hartz IV-Empfängern der Fall wäre. In diesem Fall wird auch das ALG II nicht gekürzt.

Voraussetzungen

Um sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen, benötigen Sie natürlich zunächst eine Geschäftsidee. Diese muss in einem Businessplan, dem zudem ein Rentabilitätsplan und ein Investitionsplan beigefügt werden muss, entsprechend dargestellt werden. Anschließend bedarf es einer fachkundigen Stellungnahme der IHK oder eines entsprechenden Fachmanns sowie der Bestätigung des Rentabilitätsplans durch einen Finanzberater oder Steuerberater. Zudem benötigen Sie natürlich die entsprechenden Anträge für die Arbeitsagentur und die Anmeldung des Gewerbes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt.