Lohnsteuer wird digital – Start der elektronischen Lohnsteuerkarte istockphoto.com/inkastudio
  • Christian Riedel

Lohnsteuer wird digital – Start der elektronischen Lohnsteuerkarte

Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte aus Papier durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Obwohl sich an der Steuer an sich nichts ändert, sollte jeder Arbeitnehmer auf diese Änderung vorbereitet sein.

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es keine klassische Lohnsteuerkarte auf Papier mehr. Wahrscheinlich wurden Sie bereits über ihre persönliche Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. In dem entsprechenden Schreiben sollten auch alle für Sie und Ihre Arbeit relevanten Daten aufgeführt sein. Um einen reibungslosen Ablauf des Übergans der Lohnsteuer vom analogen ins digitale Zeitalter zu gewährleisten, sollten Sie in diesem Jahr noch unbedingt die Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Ansonsten kann es zu Fehlern kommen, die Arbeit, Zeit und möglicherweise bares Geld kosten.

Falls Fehler in den Daten aufgetreten sind, können die Korrekturen nur noch in diesem Jahr beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Ansonsten könnten falsche Daten dafür sorgen, dass bei der Lohnsteuer zu viel Geld abgezogen wird.

Freibeträge neu beantragen

Auch bei den Freibeträgen gibt es eine wichtige Änderung. So werden die bisher gültigen Freibeträge nicht automatisch ins neue Jahr übernommen. Die Freibeträge beispielsweise für Fahrten zum Arbeitsplatz müssen fürs neue Jahr neu beantragt werden. Sonst können sie bei der nächsten Lohnabrechnung im Januar 2012 nicht berücksichtigt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt das Finanzministerium, Änderungen schriftlich an das zuständige Finanzamt zu schicken. Antragsformulare (z.B. Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2012, Anträge auf Steuerklassenwechsel) sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet.

Vorteile der digitalen Lohnsteuerkarte

Wie jede Änderung soll auch die Umstellung auf die digitale Lohnsteuerkarte Vereinfachungen für Ämter und Steuerzahler bringen. So müssen die gedruckten Karten bei Änderungen wie Umzug oder Heirat nicht mehr vom Finanzamt oder der Gemeinde geändert werden. Auch das Abholen und Zurückbringen der Karten entfällt. Zudem können weitere Änderungen, wie beispielsweise der Kinderfreibetrag, automatisch erfasst und bei der Einstufung in die jeweilige Lohnsteuerklasse berücksichtigt werden. Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss man ab dem 1.1.2012 nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.