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  • Christian Riedel

Arbeitsrecht: Privates Surfen bei der Arbeit

Eine kurze E-Mail an die Freundin, mal eben bei E-Bay nachgeschaut und die letzte Rechnung per Online-Banking gezahlt. Wohl dem, der auf der Arbeit einen internetfähigen Computer hat. Aber darf man während der Arbeitszeit privat im Internet surfen?

Fakt ist: Wer während der Arbeit das Internet zu privaten Zwecken nutzt, riskiert zumindest eine Abmahnung. Schließlich ist man nicht produktiv, wenn man die neuesten Sportergebnisse checkt, den kommenden New York-Urlaub plant oder die politische Entwicklung im Nahen Osten verfolgt. Aber auch am Arbeitsplatz gibt es private Dinge, die man am Computer erledigen kann.

Wichtig ist zunächst, dass man seinen Job erledigt, also seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt. Hier unterscheiden sich viele Chefs in ihrem Verständnis. Während der eine Boss kein Problem damit hat, wenn die Angestellten auch während der Arbeit ihre privaten Mails checken, betrachtet es der andere als Verschwendung wertvoller Arbeitszeit. Um Probleme hier zu vermeiden, ist es besser, dies mit dem Vorgesetzten direkt abzusprechen, sofern es im Arbeitsvertrag nicht entsprechend geregelt ist. Übergeht man aber ein Verbot, ist das keine Bagatelle. Man riskiert ansonsten eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung.

Die private Nutzung des Internets ist in kaum einer Firma komplett verboten. Daher muss man sich auch nicht vor einer fristlosen Kündigung fürchten, wenn man zwei Minuten am Tag darauf verwendet, seinen Kontostand zu checken. Konflikte drohen, wenn der Angestellte die Möglichkeit zum privaten Surfen missbraucht und stundenlang wild im Netz surft statt zu arbeiten.

Auch wenn internettaugliche Computer im Büro stehen, heißt das nicht, dass man auch privat surfen darf. Dies gilt, auch wenn kein explizites Verbot besteht. In erster Linie sind die Rechner Arbeitsmaterialien, die ausschließlich für Arbeitszwecke zur Verfügung stehen. Insofern ist es besser, mit dem Chef abzuklären, ob und wie lange man den Computer für private Zwecke nutzen darf.

E-Mails im Job

Grundsätzlich muss der Chef niemandem erlauben, private Dinge im Netz zu erledigen. Ist es per Arbeitsvertrag verboten, private Mails zu schreiben, dann hat man auch keine Handhabe, dies zu ändern. Übergeht man dieses Verbot, droht eine Abmahnung. Eine Ausnahme sind Notfälle, beispielsweise bei einem Krankheitsfall in der Familie. Auch eine kurze Nachricht an den Partner, dass man sich verspäten wird, ist nicht grundsätzlich untersagt.

Zudem darf der Chef geschriebene E-Mails nicht kontrollieren. Für E-Mail-Accounts gilt ebenso wie für Briefe das Persönlichkeitsrecht. Nur bei begründeten Verdachtsmomenten ist eine Überprüfung legal. Eine dauerhafte Überwachung hingegen durch den Vorgesetzten ist verboten.

Radio, Streams und Viren

Was für das Surfen gilt, gilt auch für die weiteren Möglichkeiten im Internet wie beispielsweise Webradio hören oder Videos bzw. Streams zu schauen. Auch das Chatten während der Arbeit ist in der Regel verboten, da es einen von der eigentlichen Arbeitsaufgabe ablenkt. Eine „absolute Pflichterfüllung“ seinem Arbeitgeber gegenüber ist nicht gewährleistet. Problematisch kann es werden, wenn die Angestellten seit Jahren den Arbeitsrechner auch zu privaten Zwecken nutzen. Hier kann das Gewohnheitsrecht greifen, das vom Chef nicht von einem Tag auf den anderen geändert werden kann. In der Regel muss das private Surfen zunächst eingeschränkt werden, bevor es ganz verboten werden kann.

Fast unnötig zu erwähnen ist, dass Seiten mit pornografischem oder illegalem Inhalt am Arbeitsplatz nicht besucht werden dürfen. Denn hier kann man dem Ansehen der Firma schaden. Zudem beherbergen diese Seiten die Gefahr, dass man den Arbeitsrechner mit Viren konfrontiert. Besucht man eine Seite privat und lädt sich dadurch einen Virus, Trojaner oder einen anderen Computerschädling herunter, kann man dafür haftbar gemacht werden. Anders ist das, wenn man durch den Anhang einer Geschäfts-E-Mail den Computer infiziert. Hier haftet der Arbeitgeber.

Downloads

Wird man beim illegalen Herunterladen von Dateien erwischt, haftet zunächst der Inhaber des Rechners, bei der Arbeit ist das der Arbeitgeber, die Firma oder der Chef. Diesem wird es aber nicht schwer fallen herauszufinden, vom welchem Rechner aus der Download gestartet wurde.

Gründe fürs private Surfen

Auch wenn in vielen Büros das private Surfen verboten ist, weil der Chef Angst hat, dass die Arbeitszeit missbraucht wird, gibt es Argumente, die für eine freie Internet-Nutzung sprechen. Das ist auch das Ergebnis einer Studie der Universität Maryland. Hier kam heraus, dass jeder Arbeitnehmer das Internet bei einer unbeschränkten Erlaubnis im Schnitt 3,9 Stunden für private Zwecke nutzt. Dies ist aber deutlich weniger schlimm, als es sich zunächst für einen Arbeitgeber anhört. Denn die Angestellten waren ebenso produktiv wie die, bei denen das private Surfen verboten war. Zudem waren die Angestellten mit Internet-Freigabe eher bereit, Überstunden zu leisten und arbeiteten als Gegenleistung für die liberale Haltung ihrer Chefs durchschnittlich 5,9 Stunden pro Woche freiwillig und ohne Bezahlung in ihrer Freizeit.

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