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  • Jörg Birkel

Steuervorteile für beruflich genutzte Fahrräder

Dienstwagen war gestern. In Zeiten von Klimaerwärmung und einem drohenden Verkehrsinfarkt wird das Velo wieder zum zeitgemäßen Fortbewegungsmittel in Großstädten. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und entsprechende Steuervorteile beschlossen.

Seit dem 23. November 2012 gilt auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes die Dienstwagenregelung. Genau wie bei Dienstwagen kann ein Arbeitnehmer künftig mit dem Rad zur Arbeit fahren und dabei sparen. Die Anschaffungskosten lassen sich von der Steuer absetzen, allerdings muss für die private Nutzung ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden.

Für Angestellte bedeutet das, dass sich das zu versteuernde Einkommen monatlich um ein Prozent des Neupreises erhöht. Bei einem Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro bedeutet das für Angestellte, dass sich deren monatliches Einkommen durch den so genannten geldwerten Vorteil um 500 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Wegstrecke zur Arbeit, die man ebenfalls als geldwerten Vorteil mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern muss.

Bei Dienstrad entfällt der letzte Posten. Räder und Pedelecs müssen lediglich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem Anschaffungspreis von rund 2.500 Euro für ein schickes Rennrad kommen so gerade einmal 25 Euro auf das Monatseinkommen drauf. Die dadurch steigenden Steuer- und Versicherungsabgaben lassen sich sicherlich leicht verschmerzen.

Einen Boom beim Fahrrad- bzw. Dienstradkauf hat die Neuregelung bisher aber noch nicht ausgelöst.

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