Was ist die Ein-Prozent-Regelung? istockphoto.com/WendellandCarolyn
  • Jörg Birkel

Was ist die Ein-Prozent-Regelung?

Eine Dienstfahrt die ist lustig, eine Dienstfahrt die ist schön. Zumindest, wenn man einen schicken Dienstwagen fährt. Allerdings muss man die private Nutzung seines Firmenwagens versteuern. Bei der Ein-Prozent-Regelung wird diese pauschal versteuert.

Es gibt betriebliche Ausgaben, die man zu hundert Prozent steuerlich geltend machen kann. Bei einem Firmenwagen gilt das nur bedingt. Hier unterstellt der Gesetzgeber, dass man das Fahrzeug auch privat nutzt und nicht ausschließlich geschäftlich. Diese private Nutzung kann man mit der Ein-Prozent-Regelung pauschal versteuern.

Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?

Als Berechnungsgrundlage gilt immer der Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges, also nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Ein Prozent des Brutto-Listenpreises muss dann monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Alternativ kann man auch den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung ermitteln, indem man ein Fahrtenbuch führt. Für das Führen eines Fahrtenbuches gelten strenge Vorschriften.

Wichtig: Die Entscheidung, ob man der geldwerten Vorteil durch die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal (Ein-Prozent-Regelung) oder individuell ermittelt, muss man immer für ein ganzes Kalenderjahr fällen. Eine rückwirkende Korrektur des Fahrtenbuches ist nicht zulässig. Ein Fahrtenbuch muss also bereits ab Jahresbeginn geführt werden.

Brutto-Listenpreis ist Berechnungsgrundlage für Ein-Prozent-Regelung

Ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch kann dazu führen, dass die private Nutzung eines Firmenwagens vom Finanzamt pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt wird. Bei einem Neuwagen mag einem der Unterschied zunächst nicht so dramatisch vorkommen. Kauft ein Unternehmer sich allerdings einen Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug, wird zur Berechnung eben nicht der gezahlte Kaufpreis, sondern der ursprüngliche Brutto-Listenpreis herangezogen.

In diesem Fall bleibt der Wunsch, mit einem schicken Firmenwagen steuern zu sparen, doch eher Vater des Gedanken. Das sollte man bereits bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges berücksichtigen und sich im Zweifel lieber für den Kauf eines Privatwagens entscheiden. Diesen kann man ja auch für betriebliche Fahrten nutzen und die Fahrtkosten mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer absetzen.