Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerlich wieder ein Heimvorteil istockphoto.com/inkastudio
  • Marco Heibel

Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerlich wieder ein Heimvorteil

Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber quasi ein Sakrileg begangen, indem er die steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer stark einschränkte. 2010 kam die Kehrtwende. Die Regelung widerspreche dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Erfahren Sie hier, ob Sie zu den Profiteuren gehören.

Eines vorab: Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in der Causa Arbeitszimmer eine Entscheidung zu Gunsten des Steuerzahlers getroffen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass nun jeder sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann.

Wer kann sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich voll absetzen?

Von der Gesetzesänderung von 2007 unberührt und daher auch heute noch gültig ist, dass Sie die Kosten für ein Büro in den eigenen vier Wänden komplett von der Steuer absetzen können, wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihres gesamten beruflichen Schaffens darstellt. Das trifft vor allem auf viele Freiberufler zu. Bei einer Mietwohnung können Sie einen Teil der Mietkosten absetzen, bei einer Eigentumswohnung einen Teil der Tilgungssumme (wenn die Wohnung noch nicht abbezahlt ist) bzw. die Summe, die die Nutzung eines vergleichbaren Raumes kosten würde. 

Sie sollten jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt nachprüft, ob Sie auch tatsächlich Ihren Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden haben. Immerhin geht es um nicht unerhebliche Summen, die dem Fiskus verloren gehen.

Häusliches Arbeitszimmer: Wer profitiert von der Neuregelung?

Neu bzw. wieder aktuell ist, dass Personen, denen bei ihrer beruflichen Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ihr heimisches Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Werbungskosten absetzen dürfen. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Lehrer und Außendienstler.

Allerdings sind diese 1.250 Euro keine Pauschale. Belaufen sich die anteilsmäßigen Kosten für das Arbeitszimmer beispielsweise nur auf 1.000 Euro im Jahr, darf auch nur dieser Betrag abgesetzt werden. Vorsicht ist auch bei Ehepartnern geboten, die beide zum Absetzen berechtigt sind: Benutzen sie das gleiche Arbeitszimmer, darf jeder nur maximal 625 Euro absetzen.

Kann man Geld vom Finanzamt zurückfordern?

Das Urteil wurde rückwirkend zum 1.1.2007 gefällt. Jeder, der gegen die damalige Neuregelung Einspruch eingelegt hat, erhält sein Geld vom Finanzamt zurück.  

Trost für alle Nicht-Profiteure: Arbeitsmittel kann man immer absetzen

Wer zusätzlich zu einem auswärtigen Büro auch noch eines in den eigenen vier Wänden unterhält und nicht in den Genuss der Steuererleichterungen kommt, muss sich nicht gänzlich grämen. Immerhin können auch sie viele Arbeitsmittel (Computer, Schreibwaren etc.) und Büromöbel für das Home Office absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gegenstände ausschließlich zu beruflichen Zwecken eingesetzt werden.