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  • Christian Riedel

Abmahnung wegen Facebook-Seite: Impressum nicht vergessen

Eine eigene Facebook-Seite gehört bei vielen Unternehmen mittlerweile wie selbstverständlich zum Marketing dazu. Doch wer Fehler im Impressum hat oder dieses gar ganz vergisst, riskiert eine Abmahnung. Und die kann teuer werden.

2012 kam es zu regelrechten Abmahn-Wellen für Facebook-Nutzer, da sie auf ihrer Seite ein fehlerhaftes Impressum hatten oder sogar ganz darauf verzichteten. Das Landgericht Regensburg entschied, dass diese Abmahnungen, die durch die Binary Service GmbH veranlasst wurden, rechtmäßig sind (Urteil vom 31.01.2013 – Az.: 1 HK O 1884/12). Nach Angabe des Gerichts stellt ein fehlendes Impressum auf einer gewerbsmäßigen Facebook-Seite grundsätzlich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß gem. § 4 Nr. 11 UWG dar. Dies gilt sowohl für Facebook-Fanpages wie auch für gewerbliche Facebook-Profile.


Rechtmäßige Abmahnungen


Binary hatte massenhaft Wettbewerber abgemahnt, die auf ihrer Seite kein oder ein fehlerhaftes Impressum angegeben hatten. Innerhalb einer Woche kamen so 180 Abmahnungen zustande. Das Landesgericht entschied, dass diese Abmahnungen auch rechtskräftig sind. Auch bei massenhaften Abmahnungen ist dies nach Meinung der Richter nicht rechtsmissbräuchlich. Vielmehr sahen die Richter einen umfangreichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht als gegeben an. Bereits in der Vergangenheit hatten das LG Aschaffenburg und das LG Frankfurt entschieden, dass auch auf Facebook-Seiten ein nach geltendem Recht richtiges Impressum vorhanden sein muss. Fehlt dieses, ist eine kostenpflichtige Abmahnung rechtmäßig.


Impressum nicht vergessen


Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig, da den Beklagten noch rechtliche Mittel zur Verfügung stehen. Dennoch kann man das Problem vermeiden, indem man auf seiner Seite der Impressumspflicht nachkommt. Zu den Angaben, die im Impressum stehen müssen, gehören unter anderem Name und Anschrift, Kontaktdaten, Steuernummer, Handelsregisternummer und die Geschäftsform. Hier finden Sie die benötigten Angaben im Impressum.


Impressum generieren

Bei Facebook gibt es auch Impressum-Generatoren, mit denen jeder sein eigenes Impressum schaffen kann, ohne Angst haben zu müssen, wichtige Angaben zu vergessen. Dies kann dann einfach in die eigene Seite implementiert werden. Einen Impressum-Generator gibt es beispielsweise bei e-Recht.