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  • Christian Riedel

Verflixte sieben – Sieben Prozent Umsatzsteuer

Selbstständige müssen beim Rechnung schreiben aufpassen. Denn obwohl der normal Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent liegt, gibt es auch Güter und Dienstleistungen, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet werden.

Bei der Steuererklärung können Selbständige betriebsbedingte Ausgaben geltend machen. Hier ist aber etwas Vorsicht geboten. Denn nicht auf alle Produkte liegt auch der übliche Steuersatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer. Auch beim Rechnungen schreiben muss man beachten, dass einige Dienstleistungen nur mit 7 Prozent besteuert werden.

Wirklich einfach ist es nicht, im Mehrwertsteuer-Dschungel den Durchblick zu behalten. Beispielsweise gilt die 7-Prozent-Ausnahme für den Kauf und Miete von lebendigen Tieren. Die 7 Prozent gelten aber nur für Maultiere und Maulesel, während Esel mit 19 Prozent besteuert werden. Einen Sinn dahinter zu finden, ist schwierig bis unmöglich.

Vornehmlich werden neben den lebendigen Tieren auch Lebensmittel, Printerzeugnisse (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften), Bilder und Kunstgegenstände nut mit 7 Prozent besteuert. Von Ausnahmen wie oben genannt einmal abgesehen. Die gibt’s es auch bei Lebensmitteln. Tee und Kaffee werden beispielsweise mit 7 Prozent besteuert, Mineralwasser dagegen mit 19 Prozent. Bei der Steuererklärung sollte man hier genau auf die Rechnung schauen. Eine komplette Liste der reduzierten Waren gibt es hier http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_83.html

Rechnungen schreiben

Etwas schwieriger ist es, wenn man selber Rechnungen schreibt. Denn auch hier gibt es Formulierungen und Ausnahmen, die nicht immer klar machen, ob man nun 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen muss. Sogar einige Steuerberater haben hier Probleme. Für Kreative ist diese Überlegung eigentlich recht einfach, wie sie im § 12 Abs. 7c UStG festgelegt ist. Diesem Paragraph zu Folge gilt die verringerte Umsatzsteuer für die „... Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben". Vereinfacht gesagt: Ist man kreativ und stellt das Produkt der Kreativität, beispielsweise ein Foto, ein Text oder eine Melodie, anderen entgeltlich zur Verfügung, wird auf der Rechnung der verminderte Steuersatz von 7 Prozent angegeben. Die 7 Prozent gelten im Übrigen auch für Fahrten, die man wegen eines beauftragten Außeneinsatzes unternehmen muss.

Nicht betroffen sind vor allem moderne Kunstformen. Dazu gehören Computerkunst, Hörspiele oder pdf-Downloads aus dem Internet. Auch Dichterlesungen werden mit 19 Prozent versteuert. Um den Sachverhalt zu verkomplizieren, gelten Lesungen für Kinder aber als Kleinkunst, wie das Finanzgericht Hamburg festlegte, da der Autor „mit Hilfe der Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung – am Theater orientierte Vortragsweisen – die Texte lebendig werden lässt“, und müssen nur mit 7 Prozent versteuert werden. Im Zweifelsfall sollte man seinen Steuerberater oder beim Finanzamt nachfragen.

Die verminderte Umsatzsteuer gilt indes nur, wenn man selber Urheber ist. Daher können Freiberufler wie Cutter, Lektoren, Korrektoren oder IT-Berater, die keinen kreativen Output aufweisen, keinen verminderten Steuersatz berechnen. Auch Übersetzer, deren Texte nicht veröffentlicht werden, müssen 19 Prozent Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerken.