Privatinsolvenz – der Weg aus der Schuldenfalle? istockphoto.com/bobbieo
  • Jörg Birkel

Privatinsolvenz – der Weg aus der Schuldenfalle?

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schlicht Misswirtschaft – Ursachen für eine Überschuldung gibt es viele. Anfang 2011 waren rund 6,5 Millionen Menschen in Deutschland davon betroffen. Viele sehen keinen anderen Ausweg aus der Misere, als Privatinsolvenz anzumelden. Dabei gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

1999 löste das Insolvenzrecht die bis dahin geltende Konkursordnung ab. Damit wurde auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen reagiert. Für eine Verfahrenseröffnung müssen die Forderungen so hoch sein, dass diese in den kommenden sechs Jahren mit den zu erwartenden Einnahmen und Verwertungen voraussichtlich nicht beglichen werden können.

Schuldnerberater früh kontaktieren

Bevor es jedoch so weit kommt, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dazu kann er selbst auf sie zugehen oder einen Anwalt einschalten. Eine weitere Option sind die Schuldnerberater. Es ist ratsam, sich so früh wie möglich mit ihnen in Verbindung zu setzen, da die Wartezeit für Termine mehrere Wochen betragen kann. Anschließend sollte ein Zahlungsplan vereinbart werden. Gelingt das nicht, weil der Gläubiger sich weigert, bescheinigt eine öffentlich anerkannte Beratungsstelle oder der Anwalt das Scheitern.

Beim Antrag der privaten Insolvenz muss der Schuldner die gescheiterten Lösungsvorschläge nachweisen. Zudem muss er ein Verzeichnis des gesamten Vermögens, aller Gläubiger samt Forderungen und einen Plan, wie die Schulden zurückgezahlt werden können, vorlegen. Nach Eingang der Unterlagen unternimmt das Gericht noch einen Versuch für eine gütliche Einigung. Sollte dieser auch vergeblich sein, wird das Verfahren eröffnet.

Keine Luxusgüter bei Privatinsolvenz

Die Kosten für das Verfahren belaufen sich auf 1.500 bis 2.500 Euro, die gestundet werden können. Wie viel Geld dem Schuldner für den Lebensunterhalt bleibt, hängt vom Einkommen ab. Er muss „angemessen“ arbeiten oder sich um einen zumutbaren Job bemühen. Sein Auto darf er behalten, wenn es für den Job gebraucht wird – vorausgesetzt, es wird nicht als Luxusgut eingestuft. Denn Luxus muss ausgetauscht werden. Das gilt genauso für den Plasmafernseher wie für das Smartphone.

Restschuldbefreiung bei „Wohlverhalten“

Das Ziel, das viele Schuldner erreichen möchten, ist die Restschuldbefreiung. Dazu müssen sie eine sechsjährige „Wohlverhaltensphase“ überstehen. Während dieser Zeit hat der Schuldner alles dafür zu tun, die restlichen Forderungen zu begleichen. Er darf keine neuen Schulden machen und muss Bußgelder und andere Geldstrafen sofort bezahlen. Verlaufen die sechs Jahre ohne Auffälligkeiten und Störungen, wird ihm die Restschuldversicherung erlassen.

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