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  • Marco Heibel

Versicherungen kündigen – Was ist zu beachten?

Dass der Deutsche Sicherheit zu schätzen weiß, ist mehr als nur ein Klischee. Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Deutsche „überversichert“ sind. Viele werden sich darüber erst klar, wenn das Geld knapp wird. Hier erfahren Sie, was Sie beim Kündigen von Versicherungen beachten sollten.

Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) hat jeder Deutsche im Schnitt sechs Versicherungspolicen abgeschlossen, die ihm rund 1.800 Euro pro Jahr wert sind. Viele Versicherungen, wie die private und die KfZ-Haftpflichtversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zählen dabei zu den Policen, an denen man nicht sparen sollte. Doch viele andere Abschlüsse stellen sich im Nachhinein als überflüssige Investition heraus, beispielsweise wenn Paare zusammenziehen und eine der beiden Hausratversicherungen nicht mehr benötigt wird. Was tun also, wenn man aus einer Police raus möchte?

Versicherungen kündigen: Fristen beachten

Die meisten Policen sehen eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Wer also zum 31. Dezember aus seiner Versicherung entlassen werden möchte, muss dem Versicherer in diesem Fall bis zum 30. September seine Kündigung geschickt haben.

Am besten verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So stellen Sie sicher, dass der Versicherer Ihr Schreiben auch erhalten hat. Außerdem sind Sie so abgesichert, falls man Ihnen vorwirft, Sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten.

Nicht unüblich ist übrigens, dass Ihr Versicherer Ihnen nach dem Eingang der Kündigung noch einmal einen günstigeren Tarif anbietet. Wenn Sie fest entschlossen sind zu kündigen, können Sie ein solches Angebot geflissentlich ignorieren. Was überflüssig ist, bleibt auch dann noch überflüssig, wenn es rabattiert ist. Auf der anderen Seite könnten Sie natürlich auch mit der Kündigung „pokern“, wenn Sie Ihre Versicherung nicht um jeden Preis oder überhaupt nicht kündigen wollen. Doch dann sollten Sie einen anderen, günstigen Versicherer in der Hinterhand haben.

Versicherungen kündigen: Was gehört ins Kündigungsschreiben?

Kündigungsschreiben an Versicherungen sind formlos gehalten. Neben Ihren vollständigen Daten gehört vor allem Ihre Versicherungsnummer in das Schreiben, um Zuordnungsfehler zu vermeiden. Als Betreff formulieren Sie „Kündigung der Versicherung Nummer 123456789“.

Wählen Sie im weiteren Schreiben Formulierungen wie „Hiermit kündige ich die oben genannte Versicherung form- und fristgerecht zum XX.XX.XXXX. Ich bitte um Übersendung einer Kündigungsbestätigung.“ Weiterhin sollten Sie in dem Schreiben sicherheitshalber die Einzugsermächtigung zum Ablauf der Versicherung widerrufen.