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  • Christian Riedel

Wer braucht eine Berufsrechtsschutzversicherung?

Eine unberechtigte Entlassung, Verletzung von Copyright oder unabsichtliche Weitergabe von Insiderwissen – in jedem Beruf können juristische Probleme auftreten. Hier kann eine Berufsrechtsschutzversicherung helfen. Aber für wen lohnt sich die Versicherung und wer kann darauf verzichten?

Niemand möchte Probleme von einem Anwalt lösen lassen. Doch nicht immer hat man eine Wahl. Ein Gerichtsprozess kann zu einer teuren Angelegenheit werden, wenn man nicht entsprechend abgesichert ist. Eine Berufsrechtschutzversicherung gehört mit Sicherheit zu den Versicherungen, die man am liebsten gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Doch im Fall des Falles ist es für viele Angestellte besser, sich gegen juristische Streitigkeiten abzusichern.

 

Zwar sind die meisten Punkte, die den Arbeitsvertrag betreffen, entsprechend festgehalten, dennoch gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Eine Entlassung ist beispielsweise ein häufiger Streitpunkt, der schnell vor einem Arbeitsgericht landen kann. Bei gerichtlichen wie auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder aus einem Dienstverhältnis (z.B. öffentlicher Dienst) heraus, greift die Versicherung. Die häufigsten Streitpunkte sind dabei Gehalts- und Lohnzahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen und die Einhaltung von Fristen, Arbeitszeugnisse und deren Inhalt sowie Rente bzw. Ruhegelder.

 

Welche Kosten werden abgedeckt

 

Auch wenn man natürlich hofft, dass bei diesen Punkten Klarheit besteht, kann es sich lohnen, sich gegen den Fall der Fälle abzusichern und einen Anwalt für die Durchsetzung der eigenen Rechte einzusetzen. Ein Fall muss noch nicht einmal vor dem Gericht landen. Denn wer eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sich von einem Anwalt entsprechend beraten lassen und auf diese Weise früh entscheiden, ob sich rechtliche Schritte lohnen können.

 

Neben den Anwaltskosten deckt die Versicherung auch die Gerichtskosten, die in Deutschland vom Verlierer des Rechtsstreits übernommen werden müssen. Auch Reisekosten, Übersetzungskosten, Kaution und die Kosten für die andere Partei werden von der Versicherung übernommen.