Service & Wissen

Autor Antony Fedrigotti von unserem Partner www.finanzpraxis.com verrät Ihnen, inwiefern Ihr Denken Ihren beruflichen Erfolg beeinflusst und mit welchen einfachen Kniffen und Regeln Sie die Karriereleiter hinaufsteigen.

Es gibt Tage, an denen man aus dem Beantworten von Emails gar nicht mehr herauskommt. Erfahren Sie hier, wie Sie kühlen Kopf bewahren und nicht in der Flut der Emails versinken.

Autorin Anne M. Schüller von unserem Partner www.finanzpraxis.com verrät Ihnen, wie die besten Ideen entstehen und wie Sie diese verwalten und ausarbeiten, um zur rechten Zeit auf sie zurückzugreifen.

Gerade im karitativen und sozialen Bereich oder im Vereinswesen geht nichts ohne freiwillige Helfer. Doch Ehrenamtler opfern unter Umständen mehr als ihre Freizeit und ihr Herzblut. Hier erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie als Ehrenamtler abgesichert sind und was Sie selbst tun sollten.

Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf nur bei Gültigkeit des Nummernschilds gefahren werden. Dafür spart man Geld, wenn das Kfz vorübergehend stillgelegt ist. Daher sollten sich gerade Cabrio- und Motorradfahrer Gedanken über die Anschaffung eines Saisonkennzeichens machen.

Autor Oliver Eikel von unserem Partner finanzpraxis.com verrät Ihnen, was Sie beim Verfassen von geschäftlichen Emails beachten sollten, und welche Verstöße gegen den Email-Knigge Sie unbedingt vermeiden sollten.

Wenn es im Job richtig stressig wird, braucht man Entspannung. Leider hat man oft keine Zeit, um richtig zur Ruhe zu kommen. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie auch mit wenig Zeit dem Körper etwas Entspannung gönnen können.

Sport ist gesund aber auch riskant. Je nachdem, welche Sportart man ausübt, besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Eine Unfallversicherung deckt nicht alle Sportverletzungen ab. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten bei Sportunfällen geschützt sind.

Dass sich Ehepaare zusammen oder getrennt veranlagen lassen können, ist vielen Menschen bekannt. Doch was passiert bei einer Trennung? Und wie sieht es mit der Veranlagung aus, wenn man einen Versöhnungsversuch unternimmt?

Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass im Jahr einer Trennung keine steuerliche Veränderung erfolgt. Die Steuerklassen müssen also nicht gewechselt werden. Haben Sie vorher ein Splitting beantragt, bleibt dieses im gesamten Trennungsjahr bestehen.

Zusammenveranlagung bei Versöhnungsversuch: Bedingungen

Ein Versöhnungsversuch kann die Zusammenveranlagung über das Trennungsjahr hinaus retten. Hierzu müssen Sie mit Ihrem (Ex-)Ehepartner wieder im gleichen Haushalt leben. Allerdings ist es nicht damit getan, nur eine oder zwei Wochen zusammenzuwohnen. Um Absprachen zu verhindern, die allein auf einen günstigeren Steuertarif abzielen, erkennt das Finanzamt auf der Basis eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2005 nur „ernst gemeinte Versöhnungsversuche“ an. Als Mindestmaß wurde hier ein Zeitraum von einem Monat festgelegt.

Allerdings beäugen Finanzbeamte Versöhnungsversuche sehr kritisch, vor allem wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere und eine Trennung schon wieder kurz hinter der Monatsgrenze erfolgt. Das Finanzamt kann daher zusätzliche Informationen verlangen. Scheinen dem zuständigen Finanzamten die Gründe für den Versöhnungsversuch plausibel und wird der Verdacht einer Absprache aus Gründen der Steuerersparnis zerstreut, steht einer gemeinsamen Veranlagung aber nichts mehr im Wege. Übrigens: Gemeinsame Urlaube können nicht als Versöhnungsversuch gewertet werden.

Zusatzversicherungen gibt es viele. Manche sind sinnvoll, manche weniger. Gerade für Freiberufler und Selbständige, aber auch für Arbeitnehmer kann sich eine Private Krankentagegeldversicherung unter gewissen Umständen lohnen.

Telefonieren mit dem Mobiltelefon im Ausland ist in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden. Dennoch existiert immer noch die eine oder andere Kostenfalle, die Ihre Handyrechnung sprengen könnte. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Kostenfallen umgehen.